Nutzungsrechte für Grabstellen laufen aus – Gräber werden eingeebnet

Ab dem 1. Juli 2021 werden Grabstätten eingeebnet, die bis zum 30. Juni 2001, sowie
Familiengrabstätten, die bis 30. Juni 1961 erworben wurden.

Das Bezirksamt Reinickendorf gibt auf Grundlage des Friedhofsgesetzes bekannt: Das Nutzungsrecht an bis zum 30. Juni 2001 erworbenen Grabstätten sowie bis zum 30. Juni 1961 erworbenen Familiengrabstätten läuft auf allen landeseigenen Friedhöfen zum 30. Juni 2021 ab.

Die Nutzungsberechtigten der einzuebnenden Grabstätten werden gebeten, nach vorheriger Anmeldung im Büro des betreffenden Friedhofes oder in der Friedhofsverwaltung, die Grabausstattungsgegenstände (Grabmal, Pflanzen etc.) bis zum 30. Juni 2021 zu entfernen. Die Einebnung der Grabstätten erfolgt nach dem 30. Juni 2021. Nähere Hinweise sind den Aushängen an den Friedhofseingängen zu entnehmen.

Bezirksamt Reinickendorf

Liste der städtischen Friedhöfe in Reinickendorf:

Reinickendorf: Humboldtstraße 74-90
Wittenau: Thiloweg 2
Am Fließtal: Waidmannsluster Damm 13
Tegel: Wilhelm-Blume-Allee 3
Heiligensee: Sandhauser Straße 110-130
Hermsdorf: Frohnauer Straße 112-122
Hermsdorf II: Schulzendorfer Straße 53c
Frohnau: Hainbuchenstraße 64-76
Lübars: Zabel-Krüger-Damm 176-186

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