Senatsbeschluss zum Strandbad Tegel: Erbbaurecht statt öffentlicher Sportanlage

Das geschlossene Strandbad Tegel.

Der Senat hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2021 auf Vorlage von Sportsenator Andreas Geisel der Aufgabe des Strandbades Tegel als öffentliche Sportanlage zugunsten eines Erbbaurechts zugestimmt. Grundlage dafür ist § 7 Abs. 2 des Sportförderungsgesetzes.

Das Strandbad Tegel wurde zum Ende der Sommersaison 2016 wegen baulicher Mängel geschlossen. Seitdem wurde nach einem geeigneten Pächter gesucht, der das Bad übernehmen, sanieren und wieder betreiben soll.

Ein Erbbaupachtvertrag mit einem neuen Pächter konnte im August 2020 vereinbart werden. Voraussetzung dafür ist die offizielle Aufgabe des Geländes als Sportfläche. Im nächsten Schritt wird die Zustimmung des Berliner Abgeordnetenhauses eingeholt.

Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

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