Senat streicht die Jungfernheide als Standort für Windräder

Mehrere Windräder stehen auf einer grünen Wiese neben einem Nadelwald, im Hintergrund eine weite Landschaft unter blauem Himmel.
Berlin muss bis Ende 2027 mindestens 223 Hektar seiner Landesfläche als Windenergiegebiete ausweisen. Die Jungfernheide gehört nach der überarbeiteten Planung nicht mehr dazu. Symbolfoto: © David Jörg Engel/stock.adobe.com

Die Jungfernheide in Tegel ist nicht mehr als Standort für Windräder vorgesehen. Der Berliner Senat hat seine Planung für Windenergiegebiete überarbeitet, die Reinickendorfer Fläche gehört nicht mehr dazu. Vom 9. November bis einschließlich 12. Dezember 2026 können Bürgerinnen und Bürger zum neuen Planungsstand erneut Stellung nehmen.

Hintergrund ist das 2023 novellierte Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien. Es verpflichtet die Bundesländer, bis Ende 2027 einen Anteil von 0,25 Prozent ihrer Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen, für Berlin sind das 223 Hektar. Bis Ende 2032 steigt der Anteil auf 0,5 Prozent, das entspricht etwa 446 Hektar. Im Sommer 2025 hatte der Senat acht mögliche Standorte benannt, einer davon lag in der Jungfernheide.

Vier Gebiete bleiben übrig

Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Jahr 2025 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen alle Stellungnahmen ausgewertet und abgewogen. Dabei wurde der Abstand künftiger Windenergiegebiete zu Wohnsiedlungen auf 750 Meter erhöht. Die Flächenkulisse schrumpfte auf rund 310 Hektar und erfüllt damit im ersten Schritt das gesetzliche Minimum bis Ende 2027. Sie besteht nun aus vier Windenergiegebieten:

  • Blankenfelde/Arkenberge (Bezirk Pankow)
  • Buchholz Nord (Bezirk Pankow)
  • Krummendammer Heide (Bezirk Treptow-Köpenick)
  • Rieselfelder Gatow Karolinenhöhe (Bezirk Spandau)

Nach Angaben des Reinickendorfer Abgeordneten Felix Schönebeck entfallen neben der Jungfernheide auch die bisher erwogenen Potentialgebiete am Teufelsberg, im Grunewald und im Landschaftsraum Wartenberg/Falkenberg.

Widerstand aus dem Bezirk

Gegen den Standort in der Jungfernheide hatte sich schnell Widerstand in der Bevölkerung und bei Natur- und Umweltschützern geregt. Schönebeck, in dessen Wahlkreis die Jungfernheide liegt, wehrte sich damals noch als Bezirksverordneter mit einem Dringlichkeitsantrag, den die Bezirksverordnetenversammlung beschloss. Darin forderte er, dass „die Pläne zur Errichtung einer Windkraftanlage in der ökologisch besonders sensiblen Jungfernheide in Tegel nicht weiter verfolgt werden“.

„Die Jungfernheide in Tegel ist ein hochsensibles ökologisches Gebiet in unmittelbarer Nähe zum Landschaftsschutzgebiet Flughafensee, zum Vogelschutzreservat des NABU und zur Wohnsiedlung Waldidyll. Es ist eine gute Nachricht, dass dieser Ort der Artenvielfalt und Erholung nicht für ein Windrad geopfert werden soll. Für uns war von Beginn an klar: Die Energiewende darf keinesfalls auf Kosten wertvoller Lebensräume und Schutzgebiete in unserem Bezirk umgesetzt werden“, sagt Schönebeck.

Senator: Konfliktfreie Flächen gibt es nicht

Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler verweist auf die schwierige Suche: „Die Suche nach geeigneten Flächen für Windenergienutzung ist in einem Stadtstaat alles andere als leicht. Völlig konfliktfreie Flächen gibt es in Berlin nicht. Viele Gebiete scheiden aufgrund gesetzlicher Vorgaben des Natur- und Artenschutzes aus.“ Zugleich räumt er ein: „Gleichzeitig kann ich alle Bürgerinnen und Bürger verstehen, die weiterhin Bedenken haben.“

Die Ausweisung eines Gebiets bedeutet nicht zwangsläufig, dass dort Windenergieanlagen gebaut werden. Jede Anlage braucht weiterhin eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, deren Anforderungen innerhalb der ausgewiesenen Gebiete allerdings reduziert sind. Aussagen zu konkreten Standorten und Höhen trifft das Verfahren nicht. Ein endgültiger Beschluss im Senat und im Abgeordnetenhaus ist laut Schönebeck für Ende 2027 vorgesehen.

So können Bürger Stellung nehmen

Vom 9. November bis einschließlich 12. Dezember 2026 liegt die Änderung des Flächennutzungsplans „Windenergie in Berlin“ öffentlich aus. Die Planunterlagen stehen in dieser Zeit auf be.beteiligung.diplanung.de und über das Beteiligungsportal mein.berlin.de bereit, dort lässt sich auch eine Stellungnahme abgeben. Zusätzlich liegen alle Unterlagen wochentags von 8 bis 16 Uhr in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in der Württembergischen Straße 6 aus, Raum 0024.

DZ

Infos zur Beteiligung

Zeitraum: 9. November bis einschließlich 12. Dezember 2026
Internet: be.beteiligung.diplanung.de und mein.berlin.de
Ort: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Raum 0024, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin (in Google Maps öffnen)
Auslage vor Ort: wochentags 8–16 Uhr
Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Telefon (030) 90173-4040

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