
Das Amtsgericht Tiergarten hat am 28. September 2026 einen Mann nach einem Angriff auf einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes Reinickendorf zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Das Urteil ist rechtskräftig.
Faustschlag nach weggeworfenem Zigarettenstummel
Der Angriff ereignete sich am 9. Dezember 2025 gegen 16:10 Uhr während eines Einsatzes der „Waste Watcher“ gegen illegale Müllentsorgung. Die in Zivilkleidung eingesetzten Mitarbeiter beobachteten einen Mann, der einen Zigarettenstummel auf die Straße warf.
Als sie sich als Angehörige des Ordnungsamtes zu erkennen gaben und die Ordnungswidrigkeit verfolgen wollten, versuchte sich der Mann der Maßnahme zu entziehen. Einem Mitarbeiter, der sich ihm in den Weg stellte, schlug er mit der Faust gegen den Kopf.
Die Verurteilung erfolgte wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung. Der Angeklagte hat zudem die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Bezirksstadtrat stellt sich hinter die Beschäftigten
Der Bezirksstadtrat der Abteilung Ordnung, Umwelt und Verkehr, Sebastian Pieper (CDU), erklärt hierzu: „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen täglich dafür, dass die Regeln des öffentlichen Zusammenlebens eingehalten werden. Sie müssen ihre Aufgaben ohne Angst vor Gewalt ausüben können. Dass das Wegwerfen eines Zigarettenstummels in einem körperlichen Angriff endet, ist inakzeptabel. Das Urteil macht deutlich, dass Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes strafrechtliche Konsequenzen hat. Ich stehe ausdrücklich hinter unseren Beschäftigten und erwarte, dass ihnen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben mit Respekt begegnet wird.“
Das Bezirksamt Reinickendorf verurteilt jede Form von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Die konsequente Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Ordnungsamtes. Einschüchterungen, Bedrohungen oder körperliche Übergriffe dürfen die Wahrnehmung dieser Aufgaben nicht beeinträchtigen.
Bezirksamt Reinickendorf

