Tierschutzrechtliche Verstöße auf der Terraristikbörse unterbinden

Im Rahmen einer schriftlichen Anfrage des Tierschutz-Experten der CDU-Fraktion Reinickendorf Björn Wohlert sagt der für das Veterinäramt zuständige Bezirksstadtrat Sebastian Maack (AfD) zu, dass bei allen Terraristikbörsen im Jahr 2019 Kontrollen stattfinden werden: https://goo.gl/YsgXBy. Zuvor haben Björn Wohlert und der Tierschützer Stefan Klippstein mit Beschwerden, Anfragen und Veröffentlichungen darauf hingewirkt, dass seit August 2018 tierschutzrechtliche Verstöße regelmäßig überprüft werden. Eine weitere schriftliche Anfrage hat ergeben, dass das Veterinäramt seitdem mangelhafte oder fehlende Rückzugsmöglichkeiten, mangelhafte Belüftung oder unzureichende bzw. fehlende Beschriftungen der Behältnisse in 26 Fällen festgestellt hat: https://goo.gl/R5qgGt. Zwei Anbieter stellten Tiere in Styroporboxen unter den Verkaufstischen ab. Ein Anbieter wurde ohne Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz auf der Börse angetroffen. Die betroffenen Börsenteilnehmer wurden mündlich verwarnt oder der Börse verwiesen.

Der Bezirksverordnete Björn Wohlert fordert nun ein konsequenteres Vorgehen:

„Das Veterinäramt hat bisher nur Bußgelder angedroht, aber keine erlassen. Da die Behörde bei jeder Börse etliche tierschutzrechtliche Verstöße feststellt, sollte nun konsequenter mit Geldstrafen gegen die Missstände vorgegangen werden. Zudem sollte der gewerbsmäßige Handel, bei dem die betroffenen Tiere durch das wiederholte Anbieten auf verschiedenen Börsen und den unvermeidlichen Transport leiden, von vornherein untersagt werden. Entsprechende Regelungen könnten im Zuge der geplanten Überarbeitung der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz getroffen werden. An der Erstellung der Berliner Leitlinien für Tierbörsen ist das Bezirksamt mit seinen Erfahrungen leider aber bislang nicht beteiligt. Es sollte proaktiv daran mitwirken.“

Dass gewerbliche Händler von Börse zu Börsen fahren, ohne die Tiere zwischenzeitlich zu entladen bzw. aus den Präsentationsboxen umzusetzen, ist aus Sicht des Bezirksamtes möglich, aber schwer zu kontrollieren und nachzuweisen.

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