Statement von PETA: Normenkontrollklage wegen Schweinehaltung überfällig

Systemimmanente Missstände analog zur Käfighaltung der Legehennen

Berlin / Stuttgart, 26. September 2017 – Systembedingte Tierquälerei in Schweinemastbetrieben: Einem Medienbericht zufolge will das Land Berlin die Schweinehaltung in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Berlin folgt damit NRW und Rheinland-Pfalz, die mit ihren Normenkontrollklagen bereits die Käfighaltung von Legehennen zu Fall brachten. Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei der Tierrechtsorganisation PETA, begrüßt die Entscheidung, die zahlreichen gravierenden Missstände in der Schweinehaltung nun vor das höchste deutsche Gericht zu bringen:

„Die Entscheidung des Landes Berlin ist ein erster wichtiger Schritt, denn der aktuelle Fall von Tierquälerei in der Schweinehaltung der Agrargenossenschaft Günthersdorf/Brandenburg ist keine Ausnahme. Es gibt in allen Schweinehaltungsbetrieben systemimmanente Tierquälerei, die häufig noch dazu von den örtlichen Kontrollbehörden geduldet und verteidigt wird. Allein in den vergangenen fünf Jahren wurden Aufnahmen von Schweinehaltungsbetrieben veröffentlicht, die ausnahmslos teils schwerste Verstöße gegen die ohnehin laschen tierschutzrechtlichen Bestimmungen zeigten. Die Sanktionierung jedoch blieb stets dürftig, da die Veterinärbehörden die Missstände nahezu immer verharmlosten. Hinzu kommt, dass etwaige Verbesserungen zugunsten der Tiere teilweise durch Politiker blockiert werden. So betreiben etwa einige CDU-Bundestagsabgeordnete größere Schweinehaltungsanlagen und haben sich selbst die völlig unzureichenden Gesetze dazu geschaffen.
Die Schweinehaltung in Deutschland ist PETAs Ansicht nach auf allen Ebenen – von der Sauenhaltung und Ferkelaufzucht über die Mast bis hin zur Schlachtung – tierschutz- und verfassungswidrig und einer Zivilgesellschaft unwürdig.“

Dr. Edmund Haferbeck / © PETA

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