Ruppiner Chaussee – status quo

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem Vorstoß zweier Fraktionen (gemeinsam mit solider Mehrheit) in der Reinickendorfer Bezirksverordnetenversammlung mit dem Ersuchen an das Bezirksamt, den gesperrten Teil der Ruppiner Chaussee temporär oder dauerhaft wieder für den Verkehr freizugeben, erfreuen sich nach meinen Beobachtungen die (jetzt noch) illegalen Durchfahrten zwischen „Am Tegelgrund“ und dem „Alten Fritzen“ einer zunehmenden Beliebtheit. Der Autobus 124 kommt auf diesem Abschnitt hinter langsam fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrern nicht voran, weil er wegen des häufigen Gegenverkehrs nicht überholen kann. Die über Sensoren gesteuerte Ampel an der Ecke Karolinenstraße/Heiligenseestraße schaltet für den Durchgangsverkehr zwischen Tegel und Heiligensee wegen des zunehmenden Verkehrs auf der Ruppiner Chaussee häufiger auf Rot und behindert dadurch den Verkehrsfluss auf der Heiligenseestraße (was eine der einreichenden Fraktionen schon selbst einmal bemängelte – CDU „Wir im Norden 44/2017“). Abgesehen vom berechtigten Anliegerverkehr zum Forstamt Tegel und zur Siedlungsgemeinschaft Tegelgrund dürfte die Ampel bei dem Fahrplan des „124er“ eigentlich nur alle 10 Minuten, tagsüber alle 20 Minuten, für den Hauptverkehrsstrom auf Rot schalten. Auch auf dem nicht gesperrten Teil der Ruppiner Chaussee zwischen Schulzendorfer Straße und Am Tegelgrund, der von Radfahrerinnen und Radfahrern stark frequentiert wird und auf dem zuweilen auch Pferde geführt werden, hat der Verkehr wegen der Durchfahrten inzwischen stark zugenommen. Die Stellungnahme einer Polizeikommissarin in der „Dorfzeitung“ vom März 2018, wonach die Beachtung des Durchfahrtverbotes regelmäßig polizeilich überwacht werde, kann ich nach meinen Beobachtungen weder bestätigen noch widerlegen. Neulich allerdings konnte ich beobachten, wie ein Polizeifahrzeug hinter einem SUV-fahrenden älteren Herrn, dieser offenbar ohne Unrechtsbewusstsein, die Walddurchfahrt passierte, ohne, dass dieser auf seine Ordnungswidrigkeit zumindest aufmerksam gemacht wurde. Ja warum denn auch? Wahrscheinlich befand sich auch dieser Polizist nicht auf einer Streifen- bzw. Einsatzfahrt und hätte deshalb die Verkehrsregeln ebenfalls beachten müssen. Obwohl die Planungsgesellschaft des Bundes, die „Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH – DEGES“, bereits Maßnahmen für die Zeit der Sperrung der Autobahn A 111 großräumig plant, ist die „Walddurchfahrt“ seit 1987 immer noch mit VZ 260 gesperrt (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) und nur freigegeben für die BVG und den bereits erwähnten Anliegerverkehr, jedoch nicht für Behindertenbusse sowie Reisebusse und grundsätzlich auch nicht für die Polizei. Wenn ich auf der gesperrten Strecke täglich die vielen Polizeifahrzeuge auch mit Mannschaftswagen beobachte und natürlich untertänigst unterstelle, dass alles seine Ordnung hat, nämlich, dass das alles Streifen- bzw. Einsatzfahrten sind, letztere ohne Blaulicht, dann ist wohl dieses Straßenstück besser bewacht als bisweilen der Alexanderplatz. Allerdings habe ich auch mehrmals Polizeifahrzeuge mit der Aufschrift „Service“ und einmal mit der Beschriftung „Fernmeldewesen“ bei der Durchfahrt durch dieses Waldstück beobachten können. Auch wenn diese Fahrzeuge in den Polizeifarben lackiert sind, nehmen deren Fahrzeugführer mit Sicherheit keine hoheitlichen Aufgaben wahr. Ich bin ärgerlich, wenn unsere Ordnungshüter nicht mit gutem Beispiel vorangehen! Was soll man dann von den Bürgerinnen und Bürgern erwarten? Freundliche Grüße Detlev Perl


Stellungnahme Ruppiner Chaussee – status quo

Die Verkehrssituation rund um die Ruppiner Chaussee ist dem zuständigen Polizeiabschnitt bekannt. Im Rahmen des täglichen Dienstes wird dieser Ort in die Überwachungsmaßnahmen einbezogen. Ihre Beobachtungen bezüglich der, wie Sie vermuten, verbotswidrigen Durchfahrt von Polizeifahrzeugen, habe ich an die zuständige Direktion 1 weitergeleitet. Leider ist es uns nicht möglich, den Fahrer eines Polizeiwagens nach dem Grund zu befragen, wenn ein Kennzeichen nicht bekannt ist. Dennoch sicherte der zuständige Abschnitt zu, die eigenen, aber auch die Mitarbeitenden infrage kommender Dienststellen auf die Verkehrsregelung hinzuweisen und zu sensibilisieren. Ich danke Ihnen für den Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Müller Ismer
Polizeisprecher

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