Nutzungsrechte auf landeseigenen Friedhöfen laufen ab

Die Einebnung der Grabstätten erfolgt nach dem 30. Juni 2023.

Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin gibt unter Bezugnahme auf die §§ 10 und 11 des Gesetzes über die landeseigenen und nicht landeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsgesetz) in der Fassung vom 01.11.1995 (GVBl. S. 707) bekannt:

Das Nutzungsrecht an bis zum 30. Juni 2003 erworbenen Grabstätten bzw. bis zum 30 Juni 1963 erworbenen Familiengrabstätten läuft auf den nachstehend genannten landeseigenen Friedhöfen 

Reinickendorf Humboldtstraße 74-90, Wittenau Thiloweg 2, Am Fließtal Waidmannsluster Damm 13, Tegel Wilhelm-Blume-Allee 3, Heiligensee Sandhauser Straße 110, Hermsdorf Frohnauer Straße 112-122, Hermsdorf II Schulzendorfer Straße 53c, Frohnau Hainbuchenstraße 64-76, Lübars Zabel-Krüger-Damm 176-186

zum 30. Juni 2023 ab. Die Nutzungsberechtigten der einzuebnenden Grabstätten werden gebeten, nach vorheriger Anmeldung im Büro des betreffenden Friedhofes oder in der Friedhofsverwaltung, die Grabausstattungsgegenstände (Grabmal, Pflanzen etc.) bis zum 30. Juni 2023 zu entfernen. Die Einebnung der Grabstätten erfolgt nach dem 30. Juni 2023. Nähere Hinweise sind den Aushängen an den Friedhofseingängen zu entnehmen.

Bezirksamt Reinickendorf 

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