Das Bezirksamt erstattet Gastwirten wegen der Corona-Situation Gasheizstrahler (Heizpilze) und Elektrowärmestrahler für die Herbst- und Wintersaison zu nutzen. Die Heizpilze können bis zum 31. März 2021 bei der Straßenverkehrsbehörde im Lübener Weg beantragt werden. Auf die Erhebung der normalerweise fälligen Sondernutzungsgebühr wird als Entgegenkommen gegenüber den von der Pandemie stark betroffenen Gastronomiebetrieben verzichtet. Auf die zusätzlich anfallende Verwaltungsgebühr darf aus rechtlichen Gründen jedoch nicht verzichtet werden.
Das Antragsformular kann auf der Website des Bezirksamtes heruntergeladen werden.
Bezirksamt Reinickendorf