Jetzt als Schöffe bewerben und bei Gerichtsurteilen mitentscheiden

Schöffen verwirklichen als ehrenamtliche Richter den Grundsatz der Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung. Sie sollen ihre Lebenserfahrung in die Rechtsprechung einbringen.

Für das Landgericht Berlin sowie das Amtsgericht Tiergarten werden noch bis Ende Januar 2023 Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Der Schöffenwahlausschuss wählt im Jahr 2023 aus der Bewerberliste die erforderliche Anzahl von Schöffinnen und Schöffen aus.

Voraussetzungen für das Schöffenamt sind die deutsche Staatsangehörigkeit, Alter zwischen 25 und 69 Jahren, Hauptwohnsitz in Reinickendorf, keine Vorstrafen und die gesundheitliche Eignung.

Schöffinnen und Schöffen nehmen an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts teil. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter und sollen in ihre Entscheidungen ihr Rechtsempfinden sowie ihre eigene Berufs- und Lebenserfahrung einfließen lassen.

Weitere Informationen: www.netz.link/schoeffenwahl-2023, telefonisch unter 90294-2123 oder per E-Mail an Wahlhelfer@reinickendorf.berlin.de.

Bezirksamt Reinickendorf

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