Ablauf von Nutzungsrechten auf landeseigenen Friedhöfen im Bezirk Reinickendorf

An einigen landeseigenen Friedhöfen laufen die Nutzungsrechte Ende des Jahres ab


Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin gibt unter Bezugnahme auf die §§ 10 und
11 des Gesetzes über die landeseigenen und nicht landeseigenen Friedhöfe Berlins
(Friedhofsgesetz) in der Fassung vom 01.11.1995 (GVBl. S. 707) bekannt:
Zum 31. Dezember 2021 läuft das Nutzungsrecht an bis zum 31. Dezember 2001
erworbenen Grabstätten bzw. bis zum 31. Dezember 1961 erworbenen
Familiengrabstätten auf den nachstehend genannten landeseigenen Friedhöfen ab:


Reinickendorf Humboldtstraße 74-90
Wittenau Thiloweg 2
Am Fließtal Waidmannsluster Damm 13
Tegel Wilhelm-Blume-Allee 3
Heiligensee Sandhauser Straße 110
Hermsdorf Frohnauer Straße 112-122
Hermsdorf II Schulzendorfer Straße 53c
Frohnau Hainbuchenstraße 64-76
Lübars Zabel-Krüger-Damm 176-186

Die Nutzungsberechtigten der einzuebnenden Grabstätten werden gebeten, nach
vorheriger Anmeldung im Büro des betreffenden Friedhofes oder in der
Friedhofsverwaltung die Grabausstattungsgegenstände (Grabmal, Pflanzen etc.) bis
zum 31. Dezember 2021 zu entfernen.
Die Einebnung der Grabstätten erfolgt nach dem 31. Dezember 2021.
Nähere Hinweise sind den Aushängen an den Friedhofseingängen zu entnehmen.

Bezirksamt Reinickendorf

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