Ziege in Berliner Tiergehege getötet: Gericht verurteilt Täter zu Haftstrafen – PETA begrüßt Urteil

Berlin-Neukölln, 4. April 2018 – Neun bzw. zehn Monate müssen zwei Männer ins Gefängnis, nachdem sie Anfang des Jahres eine Ziege in einem Tiergehege in der Hasenheide getötet hatten. So hat das Amtsgericht Tiergarten heute entschieden (Az: 256 Ds 22/18, 253 Js 877/18). Die Männer waren in das Gehege im Volkspark Neukölln eingedrungen, wo sie eine schwangere Ziege mit einem Fleischermesser töteten. Anschließend trennten sie ein Bein ab und nahmen es mit, um es später zu essen. Verurteilt wurden sie nun wegen Einbruchs und Diebstahl mit Waffen sowie wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. PETA begrüßt das Urteil. Die Tierrechtsorganisation hatte im Februar Strafanzeige gegen die Täter erstattet.

„Das Gericht hat auf die Brutalität der Täter richtig reagiert“, so Krishna Singh, Justiziar bei PETA. „Wer Tieren so viel Leid zufügt, muss die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Das ungeborene Lamm ist vermutlich qualvoll im Mutterleib erstickt.“

Gleichzeitig weist PETA auf Parallelen in der Fleischindustrie hin. Jedes Jahr werden dort Millionen Rinder, Schweine und Hühner – unter ihnen auch schwangere Tiere – in Schlachthäusern unter großem Leid getötet. Fehlbetäubungen sind an der Tagesordnung, so dass unzähligen Tieren bei vollem Bewusstsein die Kehle aufgeschnitten wird oder sie verbrüht werden. Nach Ansicht der Tierrechtsorganisation liegt weder bei illegalen Schlachtungen wie in dem entschiedenen Fall, noch bei der industriellen Tötung von Tieren ein „vernünftiger Grund“ vor, den das Tierschutzgesetz jedoch fordert.

 

PETA vertritt die Ansicht, dass Tiere nicht da sind, um für die menschliche Ernährung ausgebeutet zu werden. Veganer führen nicht nur ein gesünderes Leben, jeder Einzelne bewahrt auch bis zu 50 Tiere pro Jahr vor dem Tod in Tierfabriken, Schlachthöfen oder auf Fischerbooten.

 

Weitere Informationen:

PETA.de/Tierquälerei  

PETA.de/Schlachtung-schwangerer-Kuehe

Veganstart.de

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