Verlängerung der U8 in das Märkische Viertel:

Koalitionsvertrag sichert mehr Geld im Bundeshaushalt für die Co-Finanzierung der Baukosten

Die Koalitionsvereinbarung zwischen Union und SPD zur Bildung einer großen Koalition im Bund bringen auch einen Vorteil für den Weiterbau der U8 ins MV. Mit der Festlegung, die Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) auf jährlich eine Milliarde Euro zu erhöhen und damit zu verdreifachen, stehen ausreichend Gelder für die notwendige Co-Finanzierung des Bundes für die Verlängerung der U8 in das Märkische Viertel zur Verfügung. Aus diesem Haushaltstitel werden seit Jahrzehnten der U-Bahnbau in Berlin mit bis zu 60% vom Bund unterstützt. Angesichts der für den neuen Streckenabschnitt anzunehmenden Fahrgastzahlen kann man vom höchstmöglichen Förderanteil des Bundes ausgehen. Das Land Berlin muss nun allerdings schnell aktiv werden, bevor die Mittel für andere Vorhaben in andere Bundesländer wandern.

Schon 2016 hat Staatssekretär Michael Odenwald vom Bundesverkehrsministerium in einem Schriftwechsel mit dem Wahlkreisabgeordneten Michael Dietmann deutlich gemacht, dass der Berliner Senat die Verantwortung für die Anmeldung der U8- Verlängerung beim Bund trägt. Die damals nur in Aussicht stehende Weiterführung der Förderung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist jetzt im Koalitionsvertrag festgeschrieben worden.

Michael Dietmann, Wahlkreisabgeordneter aus dem Märkischen Viertel, erklärt dazu: 

„Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterführung und massive Erhöhung der Bundesförderung für den öffentlichen Personenverkehr ist eine sehr gute Nachricht für die Bewohner/innen des Märkischen Viertels: Mehr als die Hälfte der Kosten für die Verlängerung des U8 in das Märkische Viertel könnte der Bund tragen, wenn denn der Senat die Baumaßnahme endlich beschließen und anmelden würde. Damit kann sich der Koalitionsvertrag positiv und unmittelbar auf die Lebensqualität der MVler auswirken, indem täglich viele Tausend Umsteigevorgänge mit Lauf- und Wartezeiten sowie CO2 und Lärmemissionen durch Dieselbusse vermieden würden.“

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