Sagt Oberstaatsanwalt wissentlich die Unwahrheit? PETA fordert Klarstellung im Fall Ulrich Scherding

Verfahren gegen Schweinezuchtbetrieb Günthersdorf und Veterinäramt nicht beendet

Frankfurt (Oder) / Stuttgart, 17. Mai 2018 – Nach Einstellung der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gegen die Agrargenossenschaft Günthersdorf und das Veterinäramt Oder-Spree äußerte sich Oberstaatsanwalt Ulrich Scherding gegenüber der Märkischen Oderzeitung mit unwahren Äußerungen. PETA sei mit den Videos, die Missstände in der Schweinezucht zeigen, nicht zuerst an die Behörden herangetreten, sondern hätte sie gleich veröffentlicht. Die Tierrechtsorganisation weist den Vorwurf scharf zurück. Zudem hat sie Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft eingelegt. Im Schweinezuchtbetrieb hatten Zeugen kranke und tote Tiere vorgefunden. PETA hatte daraufhin die Anlagenbetreiber und die zuständige Kontrollbehörde angezeigt.

„Es ist skandalös, dass die Staatsanwaltschaft diese extreme Tierquälerei als legale und zulässige Schweinehaltung verteidigt,“ so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechtsabteilung bei PETA.

Falsch ist die Aussage Scherdings, PETA wäre sofort an die Öffentlichkeit gegangen. Richtig ist dagegen, dass sich bereits Augenzeugen Monate vorher über die eklatanten Missstände bei der Betriebsleitung und beim Veterinäramt beschwerten, jedoch ohne gehört zu werden.

Daher stellt die Tierrechtsorganisation richtig: PETA Deutschland hat nach sorgfältigsten Überprüfungen der ihr vorliegenden Video-Dokumentationen aus der Schweinehaltungsanlage Günthersdorf im Februar 2017 unter Nennung von Augenzeugen, die sich schon Monate vorher über die eklatanten Missstände dort beschwert hatten, jedoch nicht gehört wurden, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) und dem Veterinäramt in Beeskow erstattet. Daraufhin passierte nichts. Nach der offenkundigen Untätigkeit der Behörden stellte PETA mit neuen, aktuellen Videos eine weitere Strafanzeige im Juni 2017. Erst im September 2017, also sieben Monate nach der ersten Strafanzeige, hat PETA den Vorgang öffentlich gemacht.

Am 11. Juli 2017 erließ das Amtsgericht Frankfurt (Oder) einen Durchsuchungsbeschluss, der PETA vorliegt. Skandalös und rechtsstaatswidrig dabei: Dieser blieb über zwei Monate lang unbearbeitet, erst Ende September 2017, nachdem die Täter die gröbsten Missstände beseitigen konnten, fand die Durchsuchung statt. Während der gesamten Ermittlungszeit von Februar 2017 bis zur Einstellung des Verfahrens wurden immer wieder dieselben eklatanten Missstände (Überlauf Gülle, gebrochene Futtertröge, kranke Tiere, extrem unhygienische Zustände, Notwendigkeit der Sperrung eines ganzen Stallbereichs usw.) von den Behörden festgestellt – und so gut wie nicht geahndet.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten, wir an ihnen experimentieren oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten.

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