Hundegesetz entfaltet kaum Wirkung in Reinickendorf

Das Ordnungsamt wird in Reinickendorf nur im Rahmen des Streifendienstes auf die Einhaltung des Berliner Hundegesetzes, unter anderem die Leinenpflicht im öffentlichen Raum, die Beseitigung von Hundekot und das Mitnahmeverbot an Badestellen, achten. Eine personelle Aufstockung im Außendienst war zu diesem Zwecke vorgesehen, wurde aber durch den rot-rot-grünen Senat verworfen. Das ist das Ergebnis einer schriftlichen Anfrage des Bezirksverordneten Björn Wohlert (CDU) an den Ordnungsstadtrat Sebastian Maack (AfD):  https://goo.gl/YRgfNM.

„Ohne zusätzliches Personal im Ordnungsamt entfaltet das Hundegesetz kaum Wirkung. Damit werden die Regelungen ad absurdum geführt“, stellt der Ordnungspolitiker Björn Wohlert fest.

Dennoch wird nach Auskunft des Bezirksamtes die Bestreifung der Grünanlagen, einschließlich der Badestellen, auch im Sommer 2019 einen Schwerpunkt bilden.

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