Die Europäische Nachtschwalbe gehört zu den Arten von besonderem Schutzinteresse. Die Art ist durch WKA besonders stark, durch Habitatverlust und durch akute Schlaggefahr, gefährdet. Für ihren Schutz haben die Mitgliedsstaaten der EU deshalb erhöhte Maßnahmen des Schutzes zu treffen. Für Deutschland befindet sich ein Verbreitungsschwerpunkt im Niederen Fläming Brandenburgs. Hier hat diese Arten bereits durch WKA Lebensräume verloren und wird durch permanente Kollisionsgefahr gefährdet. Die nach dem Gesetz vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen gibt es hier nicht. Warum werden derartige Fälle nicht von der Politik aufgegriffen?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Baumgart