Hotel statt Büros: Neue Pläne für Bauruine in Tegel

Unverputzter Betonrohbau eines mehrgeschossigen Gebäudes ohne Fenster und Fassade, umgeben von Bäumen, Sträuchern und hohem Gras, davor ein Trampelpfad
Seit dem Baustopp 2023 wuchert Gestrüpp rund um den Betonrohbau in der Berliner Straße 70A in Tegel. Bild: © Felix Schönebeck

Aus der Bauruine in der Berliner Straße 70A in Tegel könnte ein Hotel werden. Bereits am 19. Februar 2026 hatte das Bezirksamt Reinickendorf dies in einem Bauvorbescheid bestätigt, wie Stadtentwicklungsstadträtin Korinna Stephan der Dorfzeitung mitteilte. 

Gemäß dem Vorbescheid darf das Gebäude in offener Bauweise um ein fünftes Vollgeschoss und ein Staffelgeschoss aufgestockt werden. Auf dem Dach sind zwei eingehauste Technikaufbauten erlaubt. Die Projektbeschreibung sieht außerdem im Erdgeschoss einen Anbau für einen Frühstücksraum von etwa 45 Quadratmetern vor.

Noch kein Bauantrag gestellt

Das Vorbescheidsverfahren ist damit abgeschlossen. Der Vorbescheid gilt zwei Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. Für den Umbau ist aber noch eine Baugenehmigung erforderlich, und ein Bauantrag ist seither nicht eingegangen. Einen Zeitplan der Bauherrin kennt das Bezirksamt nicht. Wann die Bauruine aus dem Stadtbild verschwindet, ist damit noch nicht absehbar.

Die Pläne hatte der Reinickendorfer Abgeordnete Felix Schönebeck öffentlich gemacht. Nach seinen Informationen liegt beim Bezirksamt ein Antrag auf Erweiterung und Umnutzung des Bauvorhabens vor, geplant sei ein Hotel mit rund 100 Zimmern. Schönebeck beruft sich dabei auf Quellen aus dem Berliner Senat.

Schönebeck sieht das Hotel skeptisch: „Die Bauruine ist für viele Menschen ein unansehnlicher Schandfleck, der möglichst schnell wieder verschwinden soll. Ich sehe jedoch keine große Nachfrage für ein weiteres Hotel in Tegel. Vielmehr brauchen wir dringend zusätzlichen Wohnraum, den ich an diesem Standort vorgeschlagen habe. Dennoch ist am Ende jede Entwicklung weg vom Leerstand erst einmal positiv für Reinickendorf“, so Schönebeck.

Wird das Bezirksamt den „Bauturbo“ anwenden?

Die Frage einer möglichen Wohnnutzung an diesem Standort beantwortet das Bezirksamt mit dem Hinweis, dass das Grundstück im Bebauungsplan als Gewerbegebiet festgesetzt sei. In Gewerbegebieten sind Wohnungen nicht zulässig. Zur Beschleunigung des Wohnungsbaus hatte der Deutsche Bundestag daher im Herbst 2025 den sogenannten „Bauturbo“ beschlossen. Dieser ermöglicht es, für einen befristeten Zeitraum, Wohnungen auch in Gewerbegebieten zu genehmigen. Die langwierige Änderung des Bebauungsplans würde damit entfallen. Die Antwort auf die Frage, ob das Bezirksamt diese Option geprüft hat, steht noch aus.

Ende 2021 hatte auf dem Grundstück der Bau eines Bürogebäudes mit rund 4.000 Quadratmetern Bürofläche begonnen. Das Projekt „B.Side Offices“ der Project Immobilien kam jedoch 2023 im Zuge der Insolvenz des Investors zum Stehen. Seitdem verwahrlost der unvollendete Rohbau.

DZ

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