Im Geschäftsordnungsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf kam es zu einem deutlichen Konflikt zwischen CDU und AfD auf der einen und allen übrigen Parteien auf der anderen Seite.
In der Sache ging es um eine einfache Nachfragemöglichkeit der Bezirksverordneten zu schriftlichen Stellungnahmen des Bezirksamts in einer BVV. Insbesondere sollte erreicht werden, dass ein angesprochenes Mitglied des Bezirksamtes dann auch in der Pflicht sein soll, auf die – in der BVV – gestellten Fragen direkt zu antworten. Alle Initiativen und insbesondere das Entgegenkommen der Antragsteller, einen breiten Konsens in der BVV herzustellen, wurde durch eine 7/6-Mehrheit zu nichte gemacht.
Verblüffend war dabei, dass die CDU selbst in der Sitzung am 22.02. 2017 eine Formulierung vorgeschlagen hatte. Dies war damals der Vorschlag der CDU: „§ 34 (1) Satz 2: Werden bei der Beratung der Aussprache zu einer Vorlage zur Kenntnisnahme Fragen an das Bezirksamt gestellt, sollen diese vom Bezirksamt mündlich beantwortet werden.“
Davon wollte man nun offenbar nichts mehr wissen.
Der Bezirksverordnete Gerald Walk versuchte, den Ausschussmitgliedern von CDU und AfD die Sorge zu nehmen, dass die von diesen Parteien vorgeschlagenen Bezirksamtsmitglieder auf Nachfragen von Bezirksverordneten zu schriftlichen Stellungnahmen keine qualifizierte Antwort in der Sitzung geben können. Walk führte dazu aus: „Seien sie doch nicht so ängstlich, dass Ihre Bezirksamtsmitglieder nicht Fragen zu Stellungnahmen beantworten können, die sie selbst der BVV vorgelegt haben.“
Der geschäftsordnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thorsten Koch, fasste dieses Sitzungsergebnis mit Bedauern so zusammen: „Ich hätte gern im Ausschuss einen Konsens herbeigeführt, aber auch das größte Entgegenkommen durch Änderungsvorschläge der antragstellenden Fraktionen konnten die Sperrmehrheit aus AfD und CDU nicht aufbrechen.“