
Am vergangenen Sonntag führte das Ordnungsamt Reinickendorf gemeinsam mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) Kontrollen durch und entfernte 30 nicht verkehrstaugliche und herrenlose Fahrräder aus dem öffentlichen Straßenraum.
Sebastian Pieper, Bezirksstadtrat für Ordnung, Umwelt und Verkehr (CDU), erklärt die Notwendigkeit: „Schrottfahrräder müssen – soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen – konsequent und zügig entfernt werden. Erfahrungsgemäß stellen sie häufig den Ausgangspunkt für weitere Müllablagerungen dar. Es ist daher entscheidend, frühzeitig zu handeln, um eine solche Entwicklung zu verhindern.“
Der Stadtrat kündigte an, solche Kontrollfahrten regelmäßig fortzusetzen und dabei weiterhin mit der BSR zusammenzuarbeiten.
Was passiert mit den eingezogenen Rädern?
Die 30 Fahrräder werden zunächst verwahrt. Nach Berliner Standard beträgt die Aufbewahrungsfrist etwa drei Monate. In dieser Zeit können Eigentümer ihre Räder beim Ordnungsamt zurückfordern, sofern sie den Eigentum nachweisen. Nach Ablauf dieser Frist werden fahrtaugliche Räder an gemeinnützige Träger oder Fahrradwerkstätten weitergegeben. Nicht zu rettende Exemplare werden auf Wertstoffhöfen fachgerecht entsorgt oder recycelt.
Meldung von herrenlosen Fahrrädern
Bürger können verkehrsuntaugliche oder herrenlose Fahrräder melden:
Ordnungsamt Reinickendorf
Eichborndamm 236
13403 Berlin
Telefon: (030) 902 94 4242
Online-Mängelmelder der Ordnungsämter: https://netz.link/maengelmelder
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