Die Dorfzeitung Reinickendorf März 2022

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Die Sitzung der BVV findet am 16. März 2022 statt (nicht am 9. März). Wir bitten für den Tippfehler um Entschuldigung. Link: www.netz.link/bvv-livestream

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1 Kommentar

    • Bienert, M. auf 23. März 2022 bei 14:40

    Zum Leserbrief Hr. Weigert „Verwunderung über Haltung der Stadträtin“. Wie Hr. Weigert darlegt, darf ein Grundstückseigentümer vor seiner Einfahrt parken und zitiert Hentschel Straßenverkehrsrecht. Ich habe versucht diese Aussagen nachzuvollziehen und nun verwundern mich zwei Dinge.
    1.) Dürften Grundstückseigentümer vor ihrer Einfahrt parken, käme dies in meinen Augen einem Privatparkplatz auf öffentlichem Straßenland gleich.
    2.) Der Paragraf §12 StVO Abs 3 definiert: Das Parken ist unzulässig … (3) vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber. Und dann soll diese Definition in einer Publikation (Hentschel Straßenverkehrsrecht), die nur kostenpflichtig einsehbar ist, ins Gegenteil verkehrt werden? Mir fehlt der Glaube.

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