Der Bezirksverordnete Björn Wohlert fordert nun ein konsequenteres Vorgehen:
„Das Veterinäramt hat bisher nur Bußgelder angedroht, aber keine erlassen. Da die Behörde bei jeder Börse etliche tierschutzrechtliche Verstöße feststellt, sollte nun konsequenter mit Geldstrafen gegen die Missstände vorgegangen werden. Zudem sollte der gewerbsmäßige Handel, bei dem die betroffenen Tiere durch das wiederholte Anbieten auf verschiedenen Börsen und den unvermeidlichen Transport leiden, von vornherein untersagt werden. Entsprechende Regelungen könnten im Zuge der geplanten Überarbeitung der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz getroffen werden. An der Erstellung der Berliner Leitlinien für Tierbörsen ist das Bezirksamt mit seinen Erfahrungen leider aber bislang nicht beteiligt. Es sollte proaktiv daran mitwirken.“
Dass gewerbliche Händler von Börse zu Börsen fahren, ohne die Tiere zwischenzeitlich zu entladen bzw. aus den Präsentationsboxen umzusetzen, ist aus Sicht des Bezirksamtes möglich, aber schwer zu kontrollieren und nachzuweisen.