Alexanderplatz: Hund verletzt Frau an Bauch und Hand / PETA fordert Einführung eines Hundeführerscheins in Berlin
Nachweis kann schwere Unfälle verhindern und ermöglicht Hunden ein tiergerechteres Leben
Berlin / Stuttgart, 3. April 2017 – Verantwortungslose Hundehaltung: Einem Medienbericht zufolge verletzte ein bräunlicher Hund am späten Sonntagabend am Berliner Alexanderplatz eine Frau an Bauch und Hand. Die alarmierte Polizei ging zunächst von einer Gewalttat aus und sperrte den Bahnhofsbereich ab, da die angetrunkene 30-Jährige nicht vernehmungsfähig gewesen sei. Angesichts dieses Vorfalls fordert PETA die Einführung eines verpflichtenden sogenannten Hundeführerscheins in Berlin: Ein solcher Nachweis kann sicherstellen, dass Hundehalter sachkundig mit ihrem Tier umgehen und die Signale ihres Vierbeiners richtig deuten. Eine funktionierende Kommunikation zwischen Hund und Halter ist unerlässlich, um Beißvorfälle zu verhindern. Zudem vermittelt das Training Kenntnisse über die Anforderungen der Hundehaltung, die für ein tiergerechtes Leben der Hunde unerlässlich sind. Seit dem 1. Januar dieses Jahres wird Berlinern, die einen Hund neu bei sich aufnehmen, seitens der Behörden lediglich empfohlen, sich die notwendige Sachkunde anzueignen.
„Offenbar können viele Halter ihre Hunde nicht einschätzen. Somit ist die wahre Ursache für Beißattacken bei ihnen zu suchen – nicht beim Tier. Wir hoffen, dass der Hundehalter in diesem Fall ermittelt werden kann, so dass ihm Auflagen erteilt werden können – zum Schutz der Menschen und des Hundes“, so Dörte Röhl, Tierärztin und Fachreferentin bei PETA. „Jeder Hund, der falsch gehalten und behandelt wird, kann zu einer Gefahr für den Menschen werden – unabhängig davon, ob er einer ‚Rasse‘ angehört oder ein Mischling ist.“
Der Hundeführerschein sieht vor, dass künftige Halter bereits vor Aufnahme eines Hundes einen Theoriekurs absolvieren, bei dem sie das notwendige Fachwissen über eine tiergerechte Haltung und Aspekte wie Kommunikation und Bedürfnisse von Hunden erwerben. Anschließend an den theoretischen Kurs folgt für Halter und Hund ein gemeinsames obligatorisches Praxisseminar in einer Hundeschule.
Als erstes deutsches Bundesland hat Niedersachsen einen Sachkundenachweis für Hundehalter beschlossen – der allgemeine Hundeführerschein ist dort seit Juli 2013 verpflichtend. Wer in München nach dem 01.Mai 2014 einen Hundeführerschein absolviert hat, kann sich ein Jahr lang von der Hundesteuer befreien lassen. In Mannheim gilt eine zweijährige Steuerbefreiung für alle Hunde, deren Halter den Hundeführerschein nach dem 1. Januar 2016 erworben haben.
Die Einführung eines Hundeführerscheins hat einen weiteren Vorteil: Sie kann Menschen, die sich noch nicht ausführlich mit dem Thema Hundehaltung auseinandergesetzt haben, von einem eventuellen Impulskauf abhalten. Jedes Jahr landen 80.000 Hunde in deutschen Tierheimen, darunter sehr viele Tiere, die unüberlegt „angeschafft“ wurden.
Weitere Informationen:
PETA.de/Hundefuehrerschein