Es gibt eine aktuelle Online-Petition, die Sie unter folgender
Internetadresse unterzeichnen können:
http://bit.ly/2ilqWg7
Der Text der Petition:
Hochwasserschutz für Berlin-Reinickendorf!
Das Hochwasser in Berlin-Reinickendorf und anderen Berliner Bezirken,
das mit dem Starkregen am 23.07.2017 begann, hat bekanntlich sehr viele
Keller überschwemmt. In Tegelort wurden viele Häuser regelrecht
geflutet. In Heiligensee stand das Grundwasser über eine Woche in den
Kellern.
Das tagelang in den Häusern stehende Wasser hat viele Häuser beschädigt
und Mobiliar und technische Einrichtungen zerstört. Durch Heizöltanks in
überschwemmten Kellern hätte eine Umweltkatastrophe ausgelöst werden
können. Die betroffenen Bürger und Bürgerinnen mussten Tausende Euro für
Pumpen, Wassersauger, Bautrockner etc. ausgeben sowie für die Entsorgung
ihres zerstörten Eigentums. Vielfach ist eine kostspielige
Instandsetzung der betroffenen Häuser erforderlich. Nicht zuletzt hat
der tagelange Kampf gegen das Hochwasser viel Kraft und Nerven gekostet.
Nun drohen vielen Menschen Gesundheitsschäden durch Schimmel.
Das Wasser in den Kellern ist nicht allein auf den Starkregen
zurückzuführen, sondern auch auf die Untätigkeit des Berliner Senats,
der seit Jahren keine Maßnahmen ergriffen hat, um Hausbesitzer vor den
Folgen des steigenden Grundwasserspiegels zu schützen. Der Starkregen
hat nur das schon fast volle Fass zum Überlaufen gebracht.
Das Grundwasserproblem ist nicht neu. Dem Senat ist seit Langem bekannt,
dass Häuser im gesamten Stadtgebiet gefährdet sind. Bisher hat der Senat
jedoch nichts unternommen, um das Problem anzugehen. Vielmehr hat er
immer nur kaltschnäuzig behauptet, die Hauseigentümer hätten selbst für
die Dichtigkeit ihrer Häuser zu sorgen bzw. hätten ihre Häuser so bauen
müssen, dass kein Grundwasser eindringen kann. So heißt es im
Abschlussbericht des Senats über die Beratungen des Runden Tisches
Grundwassermanagement: „Es gibt kein Grundwasserproblem, sondern ein
Problem mit den nicht fachgerecht abgedichteten Gebäuden“ (AH-Drs
17/1786, S. 71). Diese Behauptung ignoriert die Tatsache, dass es zur
Zeit, in der die viele der betroffenen Häuser gebaut wurden, noch keine
technischen Möglichkeiten gab, Häuser dauerhaft gegen permanentes Stehen
im Wasser abzudichten.
Der Senat lässt außerdem völlig außer Acht, dass damals noch nicht
absehbar war, dass Deutschland wiedervereinigt würde, infolgedessen
Ostdeutschland deindustrialisiert würde und dadurch der Grundwasserstand
in Berlin stark ansteigen würde. Das Problem wurde erst virulent, als
durch die Schließung grundwasserintensiver Wirtschaftsbetriebe sowie die
Verteuerung des Trinkwassers und das Abschalten von Pumpwerken die
Grundwasserstände stark angestiegen sind.
Der Senat fordert sogar, Keller, die nicht abgedichtet werden können,
gänzlich aufzugeben und ggf. Heizungsanlagen auszubauen (a.a.O., S. 74).
Das käme einer Teilenteignung gleich.
Die Kosten für eine nachträgliche Abdichtung eines Einfamilienhauses
ohne Abdichtung mit 100 Quadratmetern Wohnfläche schätzt Dr.-Ing. Jens
Karstedt auf 92.000 Euro
(www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/grundwasser/de/rundertisch/IHK2016-Dr_Ing_Karstedt.pdf).
Viele Hauseigentümer können derart hohe Kosten nicht tragen, denn gerade
in den besonders betroffenen Gebieten wohnen auch viele Menschen mit
geringerem oder durchschnittlichem Einkommen. Ihnen ist nicht zuzumuten
und vielfach auch nicht möglich, sich auf Jahre mit derart hohen
Beträgen zu verschulden.
Für siedlungsverträgliche Grundwasserstände zu sorgen gehört zur
Daseinsvorsorge und ist daher Aufgabe der öffentlichen Hand.
In der Koalitionsvereinbarung der 16. Wahlperiode zum Berliner
Abgeordnetenhaus hatten die Koalitionsparteien festgelegt,
siedlungsverträgliche Grundwasserstände anzustreben. Um geeignete
Maßnahmen ergreifen zu können, wurde ein Runder Tisch
Grundwassermanagement mit Betroffenen, Politikern, Vertretern der
Berliner Wasserbetriebe und Fachleuten aus der Senatsverwaltung
eingerichtet. Dieser Runde Tisch hat diverse Vorschläge zur Regulierung
der Grundwasserstände gemacht. Der Senat hat jedoch sämtliche Vorschläge
vom Tisch gewischt und seitdem die Hände in den Schoß gelegt.
Zudem hat der Senat kürzlich die Grundwassersteuerungsverordnung mit dem
lapidaren Argument aufgehoben, dass diese ihre Aufgabe, die
Grundwasserstände zu regulieren, nicht mehr erfüllen könne. Damit
entzieht sich der Senat ausdrücklich seiner Verantwortung. Er ist
nämlich nicht nur verpflichtet, den Wasserhaushalt zur Gewährleistung
einer ordnungsgemäßen Trinkwasserversorgung zu regulieren. Er ist auch
verpflichtet, Maßnahmen zu unterlassen, die das Eigentumsgrundrecht
sozial unangemessen beeinträchtigen. Dies aber ist der Fall, wenn
Hauseigentümer entweder ihr Eigentum teilweise verlieren oder zu
Maßnahmen gezwungen werden, die sie finanziell nicht oder nur unzumutbar
tragen können. Diese für die Betroffenen erpresserische Situation lässt
sich derzeit am Umgang des Senats mit den Bewohnern des Blumenviertels
in Berlin Rudow beobachten. „Wer nicht zahlt, säuft ab!“, stellt der
Verband Deutscher Grundstücksnutzer fest. Offenbar will der Senat hier
einen Präzedenzfall für ganz Berlin schaffen.
Um die entstandenen Schäden nicht noch zu vergrößern und künftige
Schäden zu vermeiden, fordern die Unterzeichner dieser Petition
Folgendes:
• Absenkung der Trinkwassertarife und Einführung eines
Sprengwassertarifs zum Anreiz eines höheren Grundwasserverbrauchs in
Gebieten mit zu hohem Grundwasserstand
• verbindliche Verankerung von siedlungsverträglichen Grundwasserständen
für ganz Berlin in einer Rechtsverordnung aufgrund von durch unabhängige
Experten ermittelte Grundwasserständen
• Wiederaufnahme der Gespräche des Runden Tisches unter Einbeziehung der
Erfahrungen der Starkregen der letzten Zeit und von Ortsteilen, die
bisher nicht in die Gespräche einbezogen waren
• Verpflichtung des Senats, vom Runden Tisch definierte Sofortmaßnahmen
zur akuten Abwehr von Grundwasserschäden an Gebäuden in besonders
gefährdeten Gebieten umzusetzen (z.B. häufigere Pflege von
Entwässerungsgräben und ggf. Wiederinbetriebnahme von Pumpwerken)
• Unbürokratische Gewährung von finanzieller Soforthilfe für betroffene
Mieter und Hauseigentümer (wie in Niedersachsen).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sabine Müller