Neuerungen im Verkehrsrecht: Das kommt 2019 auf Autofahrer zu!

Neues Jahr, neues Verkehrsrecht – auch ab Januar 2019 wird es wieder einige gesetzliche Änderungen für Kfz-Fahrer geben. So treten in vielen Großstädten Deutschlands die viel diskutierten Dieselfahrverbote in Kraft. Außerdem sind die deutschen Behörden endlich im digitalen Zeitalter angekommen: Einige Formalien, wie die Erstzulassung eines Kfz, können nun auch online durchgeführt werden. Das und mehr lesen Sie im Folgenden.

Dieselfahrverbote: Wo und wann gelten sie?

Im letzten Jahr wurde immer wieder ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit zu hohen Abgaswerten diskutiert. Lange versuchte man, diese Maßnahme zu umgehen, bis sie schließlich doch im Juni 2018 für die Innenstadt Hamburgs umgesetzt wurde. Nun folgen nach und nach weitere Fahrverbote in deutschen Großstädten, sowohl für Dieselfahrzeuge als auch einige Benziner.

In Berlin etwa gilt das Fahrverbot ab Juni 2019 für alle Dieselfahrzeuge mit den Euro-Abgasnormen 1 bis 5. In anderen Städten, wie Bonn, sind dagegen nur Kfz mit den Normen 1 bis 4 betroffen, dafür aber auch die beliebten Old- und Youngtimer mit einem Benzinmotor, die die Euro-Klasse 1 oder 2 besitzen. Auch in vielen Großstädten Europas werden die Fahrverbote umgesetzt, weshalb sich jeder Diesel-Pkw-Inhaber auch vor einer Fahrt ins Ausland über die jeweiligen Regelungen informieren sollte. Die stark umstrittene blaue Plakette wird es dagegen nicht geben.

Im kostenlosen eBook des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. finden Sie eine Liste mit allen Fahrverboten, die in diesem Jahr auf Deutsche und Europäer zukommen, sowie weitere Neuerungen im Verkehrsrecht 2019.

Welche Sanktionen gibt es bei Nicht-Einhalten der Dieselfahrverbote?

Wer seinen Diesel nicht rechtzeitig umrüstet, muss mit Verwarnungs- und Bußgeldern rechnen. Noch orientiert man sich dabei an den Sanktionen, die beim Testlauf in Hamburg galten. Dabei mussten Pkw-Fahrer ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro bei Nicht-Einhalten des Fahrverbots zahlen, Lkw-Fahrern wurde dagegen ein Bußgeld von 75 Euro auferlegt.

Behördengänge online erledigen

Eine positive Neuerung im Verkehrsrecht 2019 ist die Digitalisierung von behördlichen Vorgängen. Demnach können Fahrzeugbesitzer künftig eine Menge Zeit und Nerven sparen, indem sie die Zulassung ihres Kfz online durchführen. Im Laufe des Jahres sollen weitere Formalitäten von zu Hause aus erledigt werden können, wie etwa die Ummeldung des Fahrzeugs oder eine Adressänderung im Fahrzeugschein. Die Abmeldung und Wiederzulassung eines Kfz ist in vielen Fällen bereits jetzt schon über das Internet möglich.

Einen Nachteil gibt es aber trotzdem: Die Online-Behördengänge können nur diejenigen nutzen, die bereits einen neuen Personalausweis mit der entsprechenden Online-Funktion besitzen. Wer nach Ablauf seines alten Ausweises in diesem Jahr einen neuen beantragen muss, sollte daher über das Hinzufügen der Online-Funktion nachdenken. In jedem Fall ist aber beim Beantragen eines neuen Personalausweises in Berlin mit Mindestgebühren von 28,80 Euro zu rechnen.

Neue Typklassen erhöhen Versicherungsbeiträge

Ab dem neuen Jahr ändert sich für viele Fahrzeuge die Typklasse. Diese entscheidet darüber, wie hoch die Beiträge für die Kfz-Versicherung ausfallen. Steigt das Auto in eine höhere Typklasse auf, zieht dies auch eine Erhöhung des Beitragssatzes nach sich. Etwa 11 Millionen Fahrzeughalter sind in diesem Jahr von einer Typklassenänderung betroffen, davon müssen 5,7 Millionen mit teureren Versicherungsbeiträgen rechnen. Autofahrer sollten sich daher vorab bei ihrer Versicherung über etwaige Anpassungen informieren.

Neue TÜV-Plakette

Wer in diesem Jahr mit seinem Kfz zur Hauptuntersuchung (HU) muss, besitzt zurzeit eine orangefarbene Plakette am Nummernschild. Darauf entspricht diejenige Zahl, die auf 12 Uhr steht, dem Monat der fälligen TÜV-Prüfung. Aufgrund der schwarzen Balken links und rechts der 12 ist auch von Weitem – etwa von der Polizei – der nächste fällige TÜV-Termin leicht erkennbar.

Nach einer erfolgreichen Überprüfung erhalten Sie eine gelbe Plakette und müssen erst wieder im Jahr 2021 einen neuen Termin vereinbaren. Wichtig zu beachten sind hier die möglichen Bußgelder, wenn Sie den vorgegebenen Zeitraum verpassen. Ab einem Überziehungszeitraum von zwei Monaten wird bereits ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro erhoben. Nach vier Monaten sind 25 Euro fällig und nach mehr als acht Monaten erhalten Sie neben dem Bußgeldbescheid über 60 Euro zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

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