Das muss beim Laubsaugen beachtet werden 

Beim Laubsaugen müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Bild: Bezirksamt Reinickendorf

Es ist wieder soweit: Das Blätterkleid der Bäume färbt sich in den Herbstfarben orange, gelb und rot. Bereits jetzt sind Gehwege, Straßen und Gärten mit den bunten Blättern bedeckt. Viele Gartenfreunde greifen nun zum Laubbläser oder Laubsauger, um die Blätter zu entfernen. Dabei gilt es jedoch einige wichtige Regeln für die Nutzung zu beachten.

„Die Geräte dürfen aufgrund ihrer Lautstärke, die über 120 Dezibel betragen kann, nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nur an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr zum Einsatz kommen. Geräte mit dem EG-Umweltzeichen CE können hingegen werktags zwischen 7 und 20 Uhr eingesetzt werden“, informiert die Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt und Verkehr, Julia Schrod-Thiel (CDU). 

Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Wird der Laubbläser oder -sauger sonntags oder an einem Feiertag benutzt, droht sogar ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Laubbläser verrichten zwar ihre Arbeit zuverlässig und schnell, sie sind aber auch sehr laut, verbrauchen viel Energie, stoßen Abgase aus und gefährden Insekten und andere Kleinstlebewesen, die für den natürlichen Kreislauf wichtig sind.

„Ich möchte die Reinickendorferinnen und Reinickendorfer dazu aufrufen, auch die traditionellen Gartengeräte wie Besen, Rechen und Harke für die Laubentfernung zu nutzen, um einen positiven Beitrag für den Umwelt- und Tierschutz zu leisten“, so die Bezirksstadträtin.

Bezirksamt Reinickendorf

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