Kein unbeschwertes Vergnügen: Viele Camper sind überladen Abspecken oder Auflasten?

„Camping ist ein unbeschwertes Vergnügen: Aber nur, wenn das Fahrzeugs nicht überladen wird (Foto: Free-Photos / Pixabay)“

Reisemobile boomen: Doch nicht nur Neueinsteiger übersehen gern das maximale Zuladungsgewicht. Das ist nämlich oft gering bemessen und in der kalten Jahreszeit schnell überschritten. Was gravierende Folgen haben kann.

Indes, in Deutschland sind die Strafen verhältnismäßig moderat. Straffrei bleibt eine Toleranz von fünf Prozent. Ist die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs größer, steigen die Bußen mit der Überladung. Zudem droht ein Punkt in Flensburg. Im Ausland wird’s richtig teuer. Frankreich etwa kennt kein Pardon. Einen Toleranzbereich gibt es nicht und 750 Euro Strafe sind keine Seltenheit. Doch schlimmer wiegt vielleicht, dass ab fünf Prozent Überladung ein Weiterfahrverbot droht. Noch härter greift Österreich durch. Schon ab 15 Prozent wird ein Strafverfahren eingeleitet, womit Kosten von mehreren tausend Euro drohen. Kurzum: In den meisten Ländern Europas ist Überladung keine Bagatelle!

Gesetzgeber greift durch

Damit nicht genug: Wer zu viel dabei hat und einen Unfall verursacht, verliert womöglich seinen Versicherungsschutz. Der Teufel steckt im Detail: Nicht nur das Gesamtgewicht muss eingehalten werden, sondern auch die zulässigen Achslasten. Diese sind im Fahrzeugschein vermerkt, und meist je Achse unterschiedlich. Bei Nichteinhaltung zücken die Beamten auch hier das Bußgeldheft. Besonders betroffen sind erfahrungsgemäß sehr lange Reisemobile sowie Fahrzeuge mit großer Heckgarage, Fahrradträger oder Dachaufbauten.

Wer also Reisemobile kauft oder mietet, sollte genau auf Gewicht und Zuladung achten. Was viele verkennen: Gerade bei Reisen in Herbst und Winter drücken der volle Gasvorrat, dicke Kleidung oder üppige Vorräte für die autarke Versorgung kräftig auf die Waage. Also einen guten Teil wieder ausladen? Mietinteressenten sollten vielleicht lieber ein anderes Modell wählen. Für Eigentümer bietet sich statt Abspecken eine Auflastung an, um dauerhaft auf der sicheren Seite zu sein.

Mit oder ohne Umbau

Marco Vacca vom Chassis-Umrüster Fahrzeugbau Meier in Altdorf bei Nürnberg rät zum Blick in den Fahrzeugschein durch einen Fachmann. „Manchmal reicht eine Änderung der Papiere in der Zulassungsstelle“. Je nach Fahrzeug kann dort ohne technische Nachrüstung ein höheres Fahrzeuggewicht eingetragen werden. Das sei technisch unkritisch, sofern der Hersteller Lastreserven im Fahrzeug belassen hat, die mit entsprechenden zusätzlichen Prüfungen nachgewiesen wurden.

Meist jedoch sind Arbeiten am Fahrgestell unumgänglich. In der Regel werden verstärkte Komponenten eingebaut, in den meisten Fällen stärkere Blattfedern oder eine Luftfederung. Angenehmer Nebeneffekt: Die nachgerüsteten Komponenten erhöhen den Fahrkomfort merklich. Bei einer Auflastung gilt es zudem zu beachten, dass der Traglastindex der Reifen für das höhere Gewicht ausgelegt ist, und auch die Felgen müssen passen. In Verbindung mit einem Gutachten (liefern die Hersteller der Komponenten meist mit) werden dann nach der Abnahme durch einen Sachverständigen auf der Zulassungsstelle die höheren Gewichte eingetragen. Eine Änderung der Gewichtsklasse kann sich allerdings auf Steuer, Führerschein, Maut und Fahrbeschränkungen auswirken. Da das für den Betrieb mit Anhänger relevante Zuggewicht in der Regel nicht erhöht wird, kann sich ebenfalls die effektiv nutzbare Anhängelast reduzieren. Technisch betrachtet überwiegen allerdings die Vorteile: Das Fahrzeug ist nun für höhere Lasten gerüstet, Fahrsicherheit und -komfort steigen und Verkehrskontrollen verlieren ihren Schrecken.

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