Angeklagter zu Geldstrafe verurteilt – PETA begrüßt Entscheidung des Gerichts
Berlin / Stuttgart, 14. März 2017 – Tierquäler bestraft: Weil er im Sommer 2016 einen Hund aus dem Fenster seiner im 11. Stock gelegenen Wohnung in Köpenick geworfen hatte, wurde Jens. L. nun vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 15 Euro verurteilt. Das Gericht berief sich unter anderem auf Paragraph 17, Nr. 1 des Tierschutzgesetzes, wonach es verboten ist, Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei der Tierrechtsorganisation PETA, kommentiert die Entscheidung des Gerichts:
„Das Gericht hätte durchaus den Mut haben können, eine Geldstrafe im Vorstrafenbereich (ab 91 Tagessätze) festsetzen zu können, kombiniert mit einem lebenslangen Tierhalte- und -besitzverbot. Dennoch ist die Verurteilung dieses verwerflich handelnden Menschen ausdrücklich zu begrüßen.“
1 Kommentar
Wie kann man dieses Gerichtsurteil „BEGRÜßEN“ ???? Der Täter hätte gleich hinterher fliegen müssen !!! Für diese Tat gibt es KEINE Rechtfertigung !!!!