Die fünf wichtigsten Fragen zur Steuererklärung

  • Finanzämter zahlen durchschnittlich 974 Euro zurück an Steuerzahler
  • Ab diesem Jahr werden Strafgebühren für verspätete Steuerklärungen fällig
  • In den meisten Fällen ist kein Steuerberater nötig

Das neue Jahr ist bereits einige Wochen alt und so langsam beginnt die Steuersaison: Die Steuererklärung für das vergangene Jahr muss gemacht werden – eine Aufgabe, die bei vielen auf der Unbeliebtheitsskala ganz oben steht. Besonders junge Menschen, die zum ersten Mal eine Steuererklärung machen müssen, sind von der Thematik oftmals eingeschüchtert. Dabei ist die Steuererklärung kein Hexenwerk – wenn man einige Dinge beachtet. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zur Steuererklärung zusammengetragen:

  1. Muss ich eigentlich überhaupt eine Steuererklärung machen?

Nicht jeder Bürger muss automatisch eine Steuererklärung abgeben. Selbst wenn man nicht dazu verpflichtet ist – z.B. als lediger Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte –, kann sich die Mühe aber durchaus lohnen. Wer zum Beispiel lange Wege zur Arbeit bewältigt oder Handwerker beauftragt hatte, kann die dadurch entstandenen Kosten von der Steuer absetzen – und bares Geld sparen. Laut dem Statistischen Bundesamt wurden durchschnittlich 974 Euro von Finanzamt zurückgezahlt. Die sogenannte Veranlagungspflicht, also die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, greift, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind – man also zum Beispiel für mehrere Arbeitgeber gearbeitet hat, neben dem Arbeitslohn zusätzliche Einkünfte von mehr als 410 Euro erhalten hat (z.B. aus Vermietung oder freischaffender Tätigkeit), sogenannte Ersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld bekommen hat oder wenn bei einem Ehepaar Steuerklassen IV mit Faktor, V oder VI eingetragen sind.

Wer zur Steuererklärung verpflichtet ist, hat seit diesem Jahr bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit diese abzugeben. Neu ist seit diesem Jahr auch, dass bei Verspätungen 25 Euro pro Monat fällig werden. Bei freiwilligen Steuererklärungen hat man weiterhin vier Jahre Zeit, diese noch einzureichen.

  1. Muss ich die Steuererklärung beim Steuerberater machen?

Nein. Für Privatpersonen besteht keine rechtliche Verpflichtung dazu, für die Steuererklärung einen Steuerberater zu beauftragen. In komplizierten Fällen kann ein Steuerberater sinnvoll sein, da er oder sie die aktuelle Rechtslage besser kennt. Im Normalfall ist dies aber nicht nötig und man kann sich das Geld sparen.

Wer die Steuererklärung nicht auf dem traditionellen Papierwege einreichen will, kann dafür auch zahlreiche Online-Tools nutzen: Die bekannteste, wenn auch nicht benutzerfreundlichste Variante ist ELSTER – die offizielle Plattform der Finanzämter. Für Einsteiger und alle, die es unkompliziert mögen, sind aber Online-Angebote wie zum Beispiel wundertax zu empfehlen. Hier stehen Benutzerfreundlichkeit und eine verständliche Sprache im Vordergrund.

  1. Was kann ich alles von der Steuer absetzen?

Die kurze Antwort dazu: Viel! Einen großen Anteil machen dabei die sogenannten Werbungskosten aus. Dies sind Kosten, die durch die eigene Arbeitsstelle entstehen. Denn auch das Finanzamt hat erkannt, dass man manchmal erst Geld ausgeben muss, um überhaupt Geld verdienen zu können. Als normaler Angestellter können dies zum Beispiel Kosten für Bewerbungen, Arbeitsmittel, Fahrten, Umzüge oder auch Beiträge für Berufsverbände sein.

  1. Muss ich für alle meine Angaben Nachweise oder Belege einreichen?

Nein. Mittlerweile müssen keine Nachweise mehr direkt mit der Steuererklärung eingereicht werden. Nachweise und Belege sollten aber dennoch aufbewahrt werden, da das Finanzamt bei Bedarf und zur Kontrolle Belege anfordern kann.

  1. Wann erhalte ich meine Erstattung?

Das Beste kommt bekanntlich zum Schluss – wie auch die voraussichtliche Erstattung von zu viel gezahlten Steuerbeiträgen. Dies kann aber je nach Finanzamt unterschiedlich lange dauern. Im Schnitt muss man zwischen ein bis drei Monate auf den Steuerbescheid und die ersehnte Erstattung warten. Spätestens nach sechs Monaten muss das Finanzamt aber den Steuerbescheid verschickt haben. Bei komplizierten Fällen kann sich die Bearbeitung des Antrags verschieben – unter Umständen kann dies auch ein veralteten Formalitäten liegen, wie zuletzt ein Fall aus Hamburg deutlich machte. Das Finanzamt konnte die Steuererklärung nicht bearbeiten, da sich die Ehefrau als erstes eingetragen hatte. In der Welt der Steuerformulare ist es aber schlichtweg nicht vorgesehen, dass eine Frau an erster Stelle steht. Die Steuersoftware brach deshalb zusammen. Über Sinn und Unsinn dieser Einteilung wird seitdem auch in den Medien gestritten.

Zusammengefasst lässt sich sagen: Es lohnt sich in den meisten Fällen eine Steuererklärung zu machen, selbst wenn man nicht dazu verpflichtet ist. Im Normalfall muss dabei auch kein Steuerberater beauftragt werden und man kann sich selbst um seine Steuern kümmern. Dabei sollte man sich nicht von Vorurteilen abschrecken lassen – denn oftmals sind Steuererklärungen nicht so kompliziert, wie sie zu Beginn scheinen. Und mit ein wenig Übung und den richtigen Hilfsmitteln erledigt man die Aufgabe schnell und unkompliziert – und kann sich in den meisten Fällen auf seine Erstattung vom Finanzamt freuen.

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