Debatte Mai 2016

Debatte zum § 103 StGB
Zur Debatte steht die Frage: Sollte der >>Schah-Paragraph<< (§ 103 StGB) abgeschafft werden?
Dieser Paragraf bezieht sich auf „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“. Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Voraussetzung für eine Strafverfolgung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.“ Das ist im Fall Böhmermann geschehen.
Der Paragraf sieht mit einer Höchststrafe von drei oder fünf Jahren Haft ein unverhältnismäßig hohes Strafmaß vor – verglichen mit dem Strafmaß für eine Beleidigung nach Paragraf 185 StGB, die für alle Bundesbürger gilt. Paragraf 185 StGB droht mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

SPD wie auch Grüne fordern eine Abschaffung des § 103

Für die Abschaffung spricht die Forderung nach Freiheit der Meinung sowie der Freiheit der Kunst. Kunstfreiheit wie auch Meinungsfreiheit sind in Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschrieben. Diese Freiheiten haben allerdings  ihre Grenzen dort, wo eine Person in ihrer Würde beeinträchtigt wird und mit Schmähkritik überzogen wird. Bei Schmähkritik geht es darum eine einzelne Person herabzuwürdigen. Die erheblich höhere Strafandrohung des § 103 im Vergleich zu dem § 185 kann eine abschreckende und damit einschränkende Wirkung haben.

Gegen die Abschaffung spricht der Schutz diplomatischer Beziehungen durch den
§ 103. Regierende anderer Staaten, wie auch die Bevölkerung anderer Staaten könnten durch eine Beleidigung zu einen Konflikt eskalierenden Handlungen  veranlasst werden, was letztendlich auch zu Krieg führen kann. Der Versuch den Frieden auf der Welt zu wahren hat Vorrang vor der freien Entfaltung der Persönlichkeit in Deutschland.

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Debatten erleben, auch teilnehmen können Sie jeden Mittwoch um 19.30 am  Vereinsabend der Streitkultur Berlin im „En passant“ (Schönhauser Allee 58).

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