PETA kritisiert tierschutzwidrige Tierhaltung in „rollendem“ Zoo / Tierschutz-Protestaktion zur Premiere geplant
Berlin / Stuttgart, 26. April 2017 – Der mit zahlreichen exotischen Tieren reisende Circus Voyage gastiert ab Freitag in Berlin. PETA erhebt aufgrund der mangelhaften Haltungsbedingungen schwere Vorwürfe gegen den Zirkus. Die Tierrechtsorganisation macht geltend, dass insbesondere die exotischen Wildtiere erhebliche Entbehrungen und Leiden in Kauf nehmen müssen. Auffällig ist beispielsweise, mit wie vielen Narben – die eine Folge der ständigen Transporte sein können – eine der Giraffen regelrecht übersät ist. Zudem kritisiert PETA die mangelhafte Haltung von Flusspferd Jedi, der sein Dasein als Herdentier beim Circus Voyage allein in einem kleinen Wassertank fristen muss. 2016 hat der Bundesrat ein Verbot von Wildtieren wie Elefanten und Flusspferden im Zirkus gefordert und in seinem Entschließungsantrag wissenschaftlich begründet, warum diese Tierarten in Zirkussen erheblichem Leid ausgesetzt sind – unabhängig vom jeweiligen Betrieb. Angesichts des Tierleids appelliert die Tierrechtsorganisation an den Berliner Senat, ein kommunales Wildtierverbot zu beschließen. Zahlreiche Städte wie Rostock, Stuttgart oder Erfurt lassen Zirkusbetriebe zumindest auf eigenen Flächen nicht mehr zu. Zur Premierenvorstellung am Freitagabend beteiligt sich das freiwillige PETA ZWEI Streetteam Berlin von 17:30 bis 19 Uhr nahe des Zirkuseingangs an einer Protestaktion der AG Tierschutzpolitik der Grünen Berlin.
„Elefanten, Giraffen oder Flusspferde gehören keinesfalls in einen Wanderzirkus“, so Peter Höffken, Fachreferent für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA. „Es ist Zeit, dieses traurige Kapitel der Tierquälerei in die Geschichtsbücher zu verbannen.“
Über 80 Städte und Gemeinden haben bereits ein kommunales Wildtierverbot beschlossen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte tierfreundlichen Städten im April 2016 den Rücken gestärkt und betonte anlässlich der Klage eines Zirkusbetriebs ausdrücklich die Entscheidungsfreiheit der Städte bei der Gestaltung ihrer Veranstaltungskonzepte [1]. Ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts München über die Zulässigkeit eines kommunalen Wildtierverbots für Zirkusbetriebe in der Stadt Erding wurde somit rechtskräftig [2]. Hinsichtlich der insgesamt uneinheitlichen Rechtsprechung verschiedener deutscher Gerichte bestätigt ein neues Gutachten aus dem Ministerium für Ländlichen Raum (BW), dass kommunale Wildtierverbote auch weiterhin zulässig sind – insbesondere, wenn neben tierschutzfachlichen Erwägungen auch der kommunalrechtlich relevante Aspekt der Gefahrenabwehr als ein wesentlicher Grund für das kommunale Verbot genannt wird, denn die Verantwortung dafür liegt bei den Kommunen. Jährlich mehrere Dutzend, teils gefährliche Ausbrüche von Tieren im Zirkus bestätigen die Notwendigkeit einer weitergehenden Regelung. Auch bei Circus Voyage sind in der Vergangenheit mehrfach gefährliche Tiere ausgebrochen.
PETA fordert ein grundsätzliches Verbot von Tieren im Zirkus, denn die Unterbringung in kleinen Gehegen, die ständigen Transporte sowie die von Gewalt und Zwang geprägte Dressur führen zu Verhaltensstörungen, Krankheiten und oftmals zu einem frühen Tod. Bezüglich exotischer Wildtierarten spricht sich auch die Bundestierärztekammer für ein Verbot aus. Einer repräsentativen forsa-Umfrage vom Mai 2014 zufolge vertreten 82 Prozent der Deutschen die Auffassung, dass Wildtiere nicht artgerecht im Zirkus gehalten werden können. 19 europäische Länder wie beispielsweise Belgien, Österreich, die Niederlande und Griechenland haben bereits bestimmte oder alle Tierarten im Zirkus verboten.
[1] Kveton, P. (2016): Zirkus zieht Klage zurück. Kommunen dürfen weiter Verbote für Wildtiere erlassen. In: Bayerischer Rundfunk. http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/wildtierverbot-zirkus-klage-erding-100.html (11.05.2016).
[2] VG München, Az. M7K 13.2449.
Weitere Informationen:
PETA.de/VerbotWildtiereImZirkus