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Bezirk will vier neue Milieuschutzgebiete

Das Breitkopfbecken in Reinickendorf-Ost. © DZ
Rund um das Breitkopfbecken und drei weitere Quartiere in Reinickendorf-Ost müssen Eigentümer Wohnungssanierungen künftig von der Bauverwaltung genehmigen lassen. © DZ

Das Bezirksamt Reinickendorf hat am 24. März 2026 den Aufstellungsbeschluss für vier soziale Erhaltungsverordnungen gefasst. Er ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 10. April in Kraft getreten. Betroffen sind die Quartiere Schäfersee, Teichstraße, Breitkopfbecken und Hausotterplatz im Süden des Bezirks. Sie schließen direkt an das bereits bestehende Milieuschutzgebiet Letteplatz an und decken damit weite Teile von Reinickendorf-Ost zwischen den U-Bahnhöfen Paracelsusbad und Franz-Neumann-Platz sowie dem S-Bahnhof Schönholz ab.

Was Wohnungseigentümer jetzt beachten müssen

Wer in den betroffenen Gebieten künftig in einem Wohngebäude umbauen, modernisieren oder die Nutzung ändern will, benötigt dafür jetzt eine Genehmigung des Stadtentwicklungsamtes. Genehmigt werden in der Regel Anpassungen an den heutigen Wohnstandard wie Isolierfenster, neue Bäder, Aufzüge oder eine Wärmedämmung. Untersagt sind dagegen Luxussanierungen: Wohnungszusammenlegungen, Grundrissänderungen, Zweitbäder, Fußbodenheizung oder die Umwidmung in Ferienwohnungen.

Wie Mieter profitieren

Bestandsmieter sollen durch diesen Beschluss vor Verdrängung durch teure Modernisierungen geschützt werden. Verkauft ein Eigentümer ein ganzes Haus im Schutzgebiet, kann der Bezirk unter engen Voraussetzungen auch ein Vorkaufsrecht ausüben. Daran sind allerdings sehr strengere Anforderungen geknüpft.

Eine vom Bezirksamt beauftragte Untersuchung hat im Vorfeld des Beschlusses in allen vier Teilgebieten einen hohen Aufwertungsdruck und eine konkrete Verdrängungsgefahr nachgewiesen. Betroffen sind nach Schätzungen mehr als 16.000 Haushalte. Besonders gefährdet seien Alleinerziehende, ältere Bewohner und Haushalte mit geringem Einkommen.

Zwölf Monate, dann entscheidet die BVV

Der Aufstellungsbeschluss gilt für maximal zwölf Monate. In dieser Zeit kann das Bezirksamt einzelne Bauvorhaben zurückstellen und parallel die noch laufende vertiefende Untersuchung abschließen. Bestätigt die Analyse die Verdrängungsdynamik, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über den endgültigen Erlass der sozialen Erhaltungsverordnung. Seit dem 30. Dezember 2018 gilt eine solche bereits für das Gebiet rund um den Letteplatz. Es war damit das erste Milieuschutzgebiet im Bezirk.

Stadträtin will Bezirk „für alle“

Bezirksstadträtin Korinna Stephan (Bündnis 90/Die Grünen) begründet den Beschluss: „Wir sehen einen hohen Aufwertungsdruck und gleichzeitig eine konkrete Gefahr, dass angestammte Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen nicht mehr halten können. Mit dem Aufstellungsbeschluss schaffen wir die Grundlage, um frühzeitig steuernd einzugreifen. Reinickendorf solle ein Bezirk für alle bleiben, nicht nur für jene, die sich steigende Mieten leisten könnten.“

DZ

Milieuschutzgebiete Reinickendorf-Ost

  • 1 · Letteplatz (Bestand seit 2018)
  • 2 · Schäfersee (neu, 2026)
  • 3 · Teichstraße (neu, 2026)
  • 4 · Breitkopfbecken (neu, 2026)
  • 5 · Hausotterplatz (neu, 2026)

Quelle: Amtsblatt Berlin Nr. 15 / 10. April 2026, S. 898. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende. Alle Angaben ohne Gewähr.

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