Diesel-Urteil: Das sollten Sie jetzt wissen

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes zu den Fahrverboten wegen zu hoher Stickoxid-Werte in Berlin wird vielleicht auch Ihr Unternehmen betreffen. Immerhin hat sich das Gericht gegen ein flächendeckendes Fahrverbot, wie zum Beispiel in Stuttgart und Frankfurt am Main entschieden.
Grundlage für das Urteil waren auch die aktuellen Schadstoffsenkungen auf Basis der Kurzfristmaßnahmen für saubere Luft in Berlin, die wir gemeinsam mit dem Senat und weiteren Akteuren entwickelt und umgesetzt haben.

Gute Luftqualität liegt in unser aller Interesse!

Selbstverständlich werden wir auf allen politischen Ebenen dafür kämpfen, dass Fahrverbote auf ein absolutes Minimum beschränkt und weitreichende Ausnahmeregelungen für den Wirtschaftsverkehr etabliert werden.

Damit Sie besser einschätzen können, was auf uns alle zukommt und was die IHK Berlin unternehmen wird, um zusätzliche Belastungen für die Berliner Unternehmen so gering wie möglich zu halten, möchte ich unseren Informationsstand und unsere Pläne direkt mit Ihnen teilen.

1. Was hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden?

  • Kein flächendeckendes Fahrverbot für den gesamten Innenstadtbereich wie in Frankfurt/Main oder Stuttgart
  • 11 Straßenabschnitte müssen ab Juni 2019 für Diesel-Pkw & -Lkw bis EURO 5 gesperrt werden
  • Betroffene Abschnitte auf folgenden Straßen: Leipziger Straße, Reinhardstraße, Brückenstraße, Friedrichstraße, Kapweg, Alt Moabit, Stromstraße und Leonorenstraße (in Summe etwa ein Kilometer Strecke)
  • Prüfung für über 100 weitere Straßenabschnitte, ob dort ebenfalls Fahrverbote nötig sind oder der Stickoxydgrenzwert anders eingehalten werden kann
  • Regelung hinreichender Ausnahmen für den Wirtschaftsverkehr
  • Verabschiedung des neuen Luftreinhalteplans durch den Senat bis 31. März 2019

2. Worauf wird die IHK bei den politisch Verantwortlichen bei der Umsetzung des Urteils nun drängen?

  • Beschränkung der Fahrverbote auf ein absolutes und zeitlich begrenztes Minimum
  • Keine weiteren Verbotsstrecken: Erst sollen alle anderen Maßnahmen genutzt werden, um den Grenzwert einzuhalten
  • Weitreichende und möglichst kostenneutrale Ausnahmeregelungen für den Wirtschaftsverkehr
  • Keine Fahrverbote für EURO 6 Diesel
  • Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstrecken nur im Notfall
  • Regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit und Aufhebung, wenn Grenzwerte wieder unterschritten werden
  • Konsequente Umsetzung des beschlossenen Kurzfristprogramms für saubere Luft in Berlin durch den Senat. Dazu gehören z.B. der Einsatz sauberer Busse im ÖPNV, intelligente Verkehrslenkungen und der Ausbau der Radwegeinfrastruktur
  • Die neuen Förderangebote für Elektromobilität sollen maximal genutzt werden können. Dazu werden wir die Mitgliedsunternehmen weiter aktiv informieren
  • Umsetzung einer wirtschaftlich darstellbaren Lösung für Hardwarenachrüstungen

Die Urteilsbegründung wird erst in etwa vier Wochen erwartet. Sobald uns diese vorliegt, werden wir unsere Einschätzung zum Urteil auf unserer Internetseite www.ihk-berlin.de/blaue-plakette präzisieren. Hier finden Sie bereits heute unser Gutachten, unsere Umfrage zu möglichen Folgen einer Einführung der Blauen Plakette sowie unsere Positionierungen zum Thema.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesem kurzen Überblick helfen zu können. Wie Sie wissen, haben wir bereits bei der Einführung der Umweltzone umfassende Ausnahmeregelungen für den Wirtschaftsverkehr erreicht. Ich versichere Ihnen, dass wir uns auch dieses Mal fachlich und sachlich dafür stark machen werden, die Einschnitte für die Berliner Wirtschaft zu minimieren!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Dr. Beatrice Kramm

Präsidentin der IHK Berlin

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