Debatte März 2017

Sollte Betteln verboten werden?
Es kann unterschieden werden das passive Betteln in Form von stillem Sitzen oder Stehen mit einer bittenden Geste, etwa Hut vor sich aufstellen und das aktive Betteln mit Ansprechen von Passanten oder Klingeln an Haustüren.

Pro

  • ordnungspolitischer Aspekt: das Angesprochen werden kann zu aggressiven Reaktionen führen und zu einem Streit ausarten. Armutsimmigration von Bettleln als Gewerbe wird gefördert.
  • Wirtschaftlicher Aspekt: Geschäftsstraßen in denen viel gebettelt wird werden von Käufern gemieden, dadurch Einbußen für anliegende Geschäfte
  • Sozialer Aspekt: in unserem Sozialstaat muss niemand betteln. Wenn dennoch Bettler auftauchen leidet das Vertrauen der Bürger in die sozialen Sicherungssysteme

Contra

  • Das Grundrecht um Hilfe zu bitten darf nicht verboten werden. Armut kann man nicht verbieten. Und was man verbietet ist dennoch nicht weg. Betteln weist auf die sozialen Probleme in der Gesellschaft hin. Und welche Sanktionen gegen das betteln könnte es geben? Alle Bettler ins Gefängnis? Es muss der Bevölkerung auch die Möglichkeit gelassen bleiben Almosen zu geben. Dies war schon immer ein Gebot. Aus dieser Sicht dienen die Bettler als soziale Aufwertung der Mittelschicht.

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://die-dorfzeitung.de/debatte-maerz-2017/