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Wenn aus winterlicher Romantik ein Risiko wird

Weihnachtsmärkte 2018: Wenn aus winterlicher Romantik ein Risiko wird – Das gilt es zu wissen!

● Trick 17: Taschendiebe greifen zu altbekannten Maschen

● Autofahren nach dem Genuss von Glühwein: Schwere Sanktionen drohen!

● Unfälle auf dem Weihnachtsmarkt: Ruhe bewahren!

Der Duft von Zimt, Lebkuchen, Glühwein und anderen winterlichen Köstlichkeiten liegt in der Luft: Ein  Besuch des Weihnachtsmarktes läutet für viele die Vorweihnachtszeit erst richtig ein und darf keinesfalls fehlen. Doch auf der Suche nach der christnächtlichen Stimmung lauern einige Gefahren – der Adventsmarkt kann rasch zur Unfallstelle und zum Ort des Verbrechens werden. Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. klärt auf, wie ein Besuch trotz erhöhtem Risiko zum vollen Erfolg wird.

Vorsicht vor Langfingern! 
Besonders für Taschendiebe bieten Weihnachtsmärkte fast schon paradiesische Umstände. Im Getümmel bleibt man unauffällig; noch dazu sind die potentiellen Opfer zumeist abgelenkt und häufig alkoholisiert. Vielfach handelt es sich nicht um Einzeltäter, sondern um organisierte Zusammenarbeit Mehrerer – wie etwa beim „Anrempel-Trick“: Während der angestoßene Betroffene mit dem Anrempler beschäftigt ist, greift sich ein Mittäter die Beute. Auch die „Flecken-Technik“ ist altbekannt. Hierbei übergießt einer der Täter das Opfer mit einem Getränk und sorgt somit für die nötige Zerstreuung. Um sich vor derartigen Taten zu schützen, empfiehlt es sich, die Geldbörse sowie loses Bargeld sicher zu verstauen – keinesfalls, wie bei Männern vorzugsweise, in der hinteren Hosentasche. Abhilfe kann auch eine Bauchtasche verschaffen, welche gerade in diesem Jahre wieder ihr modisches Hoch erlebt. Bei Rucksäcken ist besondere Vorsicht geboten, da im Gedränge nicht immer sichergestellt werden kann, dass sich niemand von hinten heran anschleicht und sich an den Inhalt zu schaffen macht. Die Polizei rät dazu, lediglich das Allernötigste bei sich zu tragen und diese Dinge, wenn möglich, separat voneinander – etwa in den Innentaschen der Jacke – mitzuführen. Kommt es trotz aller Sicherheitsvorkehrungen zu einer Entwendung von Zahlungskarten, so sollte deren Sperrung unverzüglich eingeleitet werden – beispielsweise über den zentralen Sperrnotruf 116116. Grundsätzlich gilt: Vorsicht ist besser als Nachricht! Achten Sie zudem nach Möglichkeit auf Ihre Begleitung.

Glühwein: Ein nur allzu oft unterschätztes Heißgetränk
Glühwein verkörpert zur Wintersaison das populärste Heißgetränk der Deutschen und enthält im Regelfall zwischen 8,8 und 13,1 Prozent Alkohol. Laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung beinhalten 250 ml Glühwein rund 18 Gramm reinen Alkohol; der menschliche Organismus kann davon innerhalb einer Stunde lediglich 0,1 Gramm abbauen. Eine pauschale Antwort auf die Frage, wie viel Promille in diesem Heißgetränk lauern, gibt es nicht; stattdessen spielen hierbei vielerlei Aspekte, wie etwa Geschlecht, Körpergewicht, Alter sowie Größe der betroffenen Person, eine Rolle. Doch am bekannten Statement, dass warme Alkoholgetränke schneller für einen Rausch sorgen, ist tatsächlich etwas dran. Grund hierfür ist die leichtere Absorption warmer Getränke durch den Körper. Selbst wenn Glühwein weniger Prozent enthält als so manch andere alkoholische Drinks, so steigt er durchaus schneller zu Kopf.
Bestehen also nach dem Besuch eines Adventsmarktes und dem Glühweinkonsum Unsicherheiten bezüglich der daraus folgenden Promille im Blutsystem, so sollte besser die Finger vom Steuer gelassen und stattdessen auf die Öffentlichen umdisponiert werden. Wird die in Deutschland herrschende Promillegrenze von 0,5 Promille überschritten, so drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot, wobei sich Höhe und Umfang der jeweiligen Sanktionen danach richten, ob bereits zum ersten, zweiten oder dritten Mal alkoholisiert gefahren wird. Kommt es zu einer Gefährdung im Straßenverkehr, so kann der Fahrer bereits bei 0,3 Promille mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen.

Was tun bei einem Unfall?
Insgesamt sorgt Alkohol für eine herabgesetzte Hemmschwelle und senkt das Reaktionsvermögen. Wo Alkohol fließt, ist die Wahrscheinlichkeit von Straftaten, aber auch von Unfällen, zumeist erhöht. Das Gedränge trägt hierzu das Seinige bei. Im Jahr 2013 wurde beispielsweise eine Person aufgrund des Weihnachtsmarkttrubels in Halle von einer Straßenbahn erfasst und erlag seinen Verletzungen; im Jahr 2015 geschah ein Unfall mit einer Glasflasche an einem Glühweinstand auf einem Berliner Adventsmarkt, wodurch drei Menschen verletzt wurden. Ereignet sich solches ein Unglück, so gilt es vor allem, Ruhe zu bewahren und eine Massenpanik zu vermeiden. Rettungskräfte sind grundsätzlich an sämtlichen Weihnachtsmärkten vor Ort und wissen, wie in solchen Situation vorzugehen ist. Greifen diese jedoch nicht schnell genug ein, so sollten Erste-Hilfe-Maßnahmen ergriffen und auf sich aufmerksam gemacht werden.

Die lieben Kleinen besser Zuhause lassen?
Besonders Kinder lieben Weihnachtsmärkte – alles leuchtet und duftet, Spielwaren sowie Karussells begeistern. Allerdings ist stets ein wachsames Auge auf die jüngsten Besucher zu haben. Fokussiert auf all die schönen Dinge, welche ein solcher Markt zu bieten hat, entfernen diese sich womöglich aus der unmittelbaren Umgebung ihrer Eltern und verschwinden in den Mengen. Dies kann sowohl für Erziehungsberechtigte als auch für betroffene Kinder eine beängstigende Situation verkörpern. Wer seine Sprösslinge im Blick behält, kann sich aber getrost für einen Adventsmarktbesuch mit Kind entscheiden.

Seit wann es Weihnachtsmärkte gibt und welche Traditionen hiermit verbunden sind sowie weitere wichtige Hinweise für einen möglichst sicheren Besuch finden Sie unter https://www.bussgeldkatalog.org/weihnachtsmarkt/ .

Unter https://www.bussgeldkataloge.eu/deutschland/gluehwein-promille.html finden Sie zudem einen Promillerechner sowie weitere wissenswerte Informationen rund um das Thema Glühwein.

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