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Debatte: Sollte Organspende Normalfall werden?

Sollte Organspende Normalfall werden? Soll die Widerspruchslösung eingeführt werden?

Problem: Nur 797 Menschen stellten 2017 nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe zur Verfügung. Zugleich warten mehr als 10.000 schwer kranke Menschen hierzulande auf eine lebensrettende Niere, Lunge oder ein Herz. Täglich sterben in Deutschland im Schnitt drei Menschen, die auf der Warteliste stehen. Ehe jemand als Spender infrage kommt, müssen zwei erfahrene Ärztinnen oder Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Dieser tritt ein, sobald im Großhirn, im Kleinhirn und im Hirnstamm keinerlei Aktivität mehr gemessen werden kann. Damit die Organe nicht geschädigt werden, muss der Spender oder die Spenderin künstlich beatmet werden. Gegenwärtig gilt in Deutschland diese Entscheidungslösung. Entnahmen nach dem Hirntod sind bisher nur möglich, wenn die Person ausdrücklich zugestimmt hat. Die Widerspruchslösung besagt: Wer zu Lebzeiten nicht widerspricht, ist nach dem Ableben automatisch Organspender. Die Widerspruchslösung gilt bereits in 18 Ländern (Bulgarien, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, der Türkei, Ungarn und Zypern).

Pro:

Zunächst einmal dürfte die Zahl der jährlichen Toten auf der Organ-Warteliste erheblich abnehmen, wie das Beispiel Österreich zeigt.

Einen Zwang zur Organspende stellt die Widerspruchslösung nicht dar, da jeder widersprechen kann und auch die Angehörigen noch das Recht auf Widerspruch haben.

Beispiel: Sohn Tobias, 16 J. alt, hat eine kaputte Leber durch Medikamente, die er in der Kindheit nehmen musste. Die Familie pflegt ihn und erlebt wie sie täglich schwächer wird und schließlich stirbt, weil sich kein Organspender finden ließ.

Contra:

Die Widerspruchslösung ist ethisch problematisch, weil es keine Spende mehr ist, sondern ein gesetzlich festgelegter Organentnahme-Automatismus. Eine Spende hat die fundamentalen Merkmale einer konkreten persönlichen und freiwilligen Handlung.

Das wesentliche Problem ist die unzureichenden Meldungen von hirntoten Patienten, die zur Organspende bereit sind, aber nicht von den Krankenhäusern zur Organtransplantation angemeldet werden. Anstatt Automatismen und Zwang geht es darum, die Spenderseite zu stärken, Kliniken müssen mehr Transplantationsbeauftragte einsetzen, welche Angehörige rechtzeitig ansprechen.

Die Widerspruchslösung provoziert kriminelle Handlungen. Ein Beispiel: Der 16jährige mit der kaputten Leber lebt in einem kriminellen Milieu, in dem man gewohnt ist sich das zu beschaffen, was man benötigt. Es wäre denkbar, dass ein möglichst alleinstehendes (damit Angehörige nicht Widerspruch einlegen können) Opfer ausgesucht wird, dieses durch einen Autounfall mit Fahrerflucht stirbt und zur Organentnahme bereitsteht.

Liebe Leser wie ist Ihre Meinung. Haben Sie noch andere Argumente pro oder contra? Beteiligen Sie sich an der Debatte und schreiben Sie uns.

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