PETA appelliert an Kultusministerkonferenz, Hochschulgesetze zu reformieren
Berlin / Stuttgart, 14. März 2017 – Tierleid in Seminarräumen: Kurse mit Tierversuchen sind an deutschen Hochschulen Teil der lebenswissenschaftlichen Studiengänge (u. a. Biologie, Human- und Veterinärmedizin). Lediglich in vier Bundesländern haben Studierende die Möglichkeit, sich von diesen befreien zu lassen. PETA appelliert an die Kultusministerkonferenz, die am 16. und 17. März in Berlin tagt, sich des Themas anzunehmen und die entsprechende Klausel deutschlandweit in die Hochschulgesetze aufzunehmen. Die Tierrechtsorganisation fordert außerdem, dass Tierversuche an deutschen Hochschulen reduziert und langfristig abgeschafft werden.
„Tierversuche für die Lehre sind nicht zu rechtfertigen – das sehen auch viele Studierende so. Es gibt zahlreiche moderne tierfreie Alternativmethoden, durch die die Lernziele genauso gut vermittelt werden können“, so Sophie Nouvertné, Syndikusrechtsanwältin bei PETA. „Die Änderung der Hochschulgesetze ist ein wichtiger Schritt, damit die Studierenden selbst entscheiden können, ob sie an Tierversuchen teilnehmen wollen oder nicht.“
PETA setzt sich seit geraumer Zeit dafür ein, dass die in bestimmten Studiengängen vorgeschriebenen Tierversuche in der Kultusministerkonferenz, in der die Bildungspolitik der Länder koordiniert wird, thematisiert werden. Lediglich in den Bundesländern Bremen (§ 8 Abs. 1 BremHG), Hessen (§ 17 Abs. 3 HessHG), NRW (§ 58 Abs. 6 HG NRW) und im Saarland (§ 3 Abs. 14 SHSG) sieht das jeweilige Hochschulgesetz vor, dass Studierende im Einzelfall auf Antrag von „Prüfungsleistungen mit Tierverbrauch“ befreit werden und dafür an Alternativveranstaltungen teilnehmen können. In den anderen Bundesländern besteht diese Möglichkeit bislang noch nicht. Im Dezember vergangenen Jahres hat sich die Tierrechtsorganisation deswegen an die teilnehmenden Wissenschaftsminister der Kultusministerkonferenz aus den betroffenen Bundesländern gewandt und sie gebeten, sich im Rahmen der Konferenz dafür einzusetzen, dass die entsprechende Bestimmung auch in ihre Hochschulgesetze aufgenommen wird. Nun hat sich der „Unterausschuss Medizin“ der Konferenz der Kultusminister in seiner Sitzung in der vergangenen Woche zum Thema „Tierverbrauch an deutschen Hochschulen“ beraten. Diese vorbereitende Beratung hat den Zweck, eine beschlussfähige/beratungsfähige Vorlage zu erarbeiten und diese der Kultusministerkonferenz vorzulegen.
Für Studierende der Biologie, deren Studienordnung die Teilnahme an einem Tierphysiologiemodul mit Tierverbrauch/-versuch (Sektion) vorschreibt und die in einem Bundesland leben, in dem sie sich von den entsprechenden Prüfungsleistungen befreien lassen können, stellt PETA einen Musterbefreiungsantrag bereit.
Dass Studieren auch ganz ohne Tierversuche möglich ist, zeigen bereits einige Universitäten und gehen mit gutem Beispiel voran: Das Medizinstudium an der Martin-Luther-Universität in Halle-Wittenberg sieht keinerlei Tierversuche vor, und auch das Zoologiepraktikum an der Universität Mainz, welches im Rahmen des Biologiestudiums verpflichtend ist, kommt ganz ohne Tiere aus.
Tierversuche sind unwissenschaftlich: Da sich ihre Ergebnisse nicht risikolos auf den Menschen übertragen lassen, haben Experimente mit und an Tieren im Studium keinen Mehrwert – im Gegenteil, sie vermitteln sogar häufig ein falsches Bild. Heutzutage gibt es zahlreiche Möglichkeiten zur Etablierung einer fortschrittlichen und tierfreien Lehre, wie den Einsatz von Computersimulationen, 3-D-Modellen und anderen Methoden, sodass theoretisch kein Tier mehr für Ausbildungszwecke leiden und sterben muss. Studierende, die ohne Tierversuche unterrichtet wurden, schneiden im Vergleich genauso gut oder sogar besser ab als Kommilitonen, die im Rahmen des Studiums an Tieren experimentiert hatten [1].
PETA setzt sich dafür ein, dass Tierversuche verboten und durch humane moderne Forschungsmethoden ersetzt werden.
[1] https://www.peta.de/mediadb/PETA-Broschuere-Kein-Sezieren-in-der-Schule_Uni-2016-04.pdf.