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Zur Stauf´s Kolumne im Juli 2016

Wenn die einen über die anderen nicht bestimmen können, dann geht es den einen nicht gut. So hat man unweigerlich den Eindruck, wenn es um Politik geht. Aber, liebe Leser, glauben Sie bloß nicht, dass das nur dort gilt.  Waren Sie mal in der letzten Zeit mit Ihrem Fahrzeug bei Lidl in Tegel einkaufen? Der Kunde sollte doch eigentlich König sein, so ein altes und immer noch gültiges Sprichwort. Das ist er im Geschäft wohl auch, aber vom Parkplatz bis dahin wird ihm deutlich vor Augen gehalten, wer Chef im Hause ist. Lidl hat die Firma PRS Parkraumservice GmbH mit der Verwaltung seines Parkplatzes beauftragt, und diese stellt durch etliche Schilder unübersehbar und durch die Rechtsprechung des BGH gedeckt klar, dass sie dort das Sagen hat. Dass Lidl als Eigentümer für die Benutzung seiner Parkfläche bestimmte Regeln aufstellen darf, leuchtet wohl jedem ein. Aber hier geht es nach meinem Verständnis doch zu weit: Wer ohne Parkscheibe parkt oder die Parkzeit von einer Stunde überschreitet, zahlt 15 EUR, Parken auf Behindertenstellplätzen ohne Ausweis kostet 25 EUR und Parken außerhalb markierter Stellplätze 30 EUR. Auch wenn gegen die Forderungen nach Einhaltung aller drei genannten Bestimmungen im Grunde nichts zu sagen ist, fühle ich mich durch das massive Vorhalten dieser Regelungen mit „Bußgeldern“, die höher als im öffentlichen Straßenverkehr sind, so, als ob ich laufend dagegen verstoßen wollte, brüskiert. So geht man bitte nicht mit Kunden um!
Und dann noch etwas. Erlaubt ist nur das Parken von PKWs. Auch einsichtig, denn wer möchte schon im Zickzack um abgestellte 7,5 Tonner herumkurven, um vielleicht noch einen freien Platz zu ergattern. Was man bei dem „ParkraumService“ aber nicht berücksichtigt hat, ist die Tatsache, dass etliche Fahrzeuge in der Größe eines PKWs auch als LKW zugelassen sind, Beispiel VW-Transporter, früher auch „Bulli“ genannt. Die dürfen dann da nicht parken. Diese Kunden, meist sind es Handwerker oder kleine Gewerbetreibende, braucht man nicht, oder wie? Ein bisschen weniger „von-oben-herab“  gepaart mit dem Einsatz des gesunden Menschenverstandes wäre wirklich mehr.
Herzlichst IHR Ulrich Stauf

 

Sehr geehrte Frau Harms,

gern möchte ich auf die Darlegungen Ihres Kolumnisten, Herrn Stauf, eingehen.

Es ist richtig, dass viele Privateigentümer, da ist Lidl nur ein Beispiel, ihre Kundenparkplätze
kontrollieren lassen.

Leider ist heutzutage die Ansicht sehr verbreitet, dass Parken immer und überall für jedermann

möglich ist. Das ist aber nicht so.

Ein Privatunternehmen, ob Lebensmitteldiscounter, Krankenhaus oder Freizeiteinrichtung
stellt ihren Kunden, und ausschließlich ihren Kunden, Parkraum kostenfrei zur Verfügung.

Diese Kundenparkplätze werden aber häufig von Fremdparkern belegt, was schließlich dazu
führt, dass nicht mehr ausreichend freie Stellplätze für Besucher angeboten werden können.

So kann ein Privatgrundstück beispielsweise an einem S-Bahnhof liegen, den viele Pendler
auf der Fahrt zur Arbeit benutzen. Die Anfahrt zum Bahnhof wird aber nicht mit dem Bus oder
dem Fahrrad gemacht, sondern mit dem Auto. Das soll dann in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs
abgestellt werden. Dort stehen aber im öffentlichen Straßenraum keine freien Parkstände zur
Verfügung, oder diese werden bewirtschaftet (s. Parkzonen in Berlin). Nun entscheidet sich der
Parker, sein Auto auf einem für ihn frei zugänglichen Privatparkplatz in der Nähe abzustellen.
Dabei wird aber übersehen, dass dieser Parker hier gar kein Recht hat zu parken.
An besonders lagegünstigen Parkplätzen liegt der Anteil dieser Fremdparker bei über 50%.

Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass Privateigentümer zunächst ihren Kunden
ausreichend Stellplätze anbieten wollen.

Nun gilt es, Regeln zum Parken aufzustellen und zu kontrollieren.
Dies geschieht z.B. auf Parkplätzen an Discountern, indem Kunden die Parkscheibe auslegen und
in der Regel 1 Stunde kostenfrei parken können. Dauerparker können diese Regel nicht einhalten
und werden dafür gemaßregelt, selbstverständlich mit der Absicht, dass sie hier nicht mehr parken.

So wie auch die Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Raum dazu bestimmt ist, vorrangig für
Bewohner des Quartiers die Verfügbarkeit von Stellplätzen zu erhöhen und Langzeitparker (Beschäftigte)
auf andere Verkehrsmittel als das Auto zu drängen, oder außerhalb des Kerngebietes zu parken.

Inwieweit ein Kunde brüskiert wird, weil Falschparker von der Fläche verdrängt werden sollen,
erschließt sich mir nicht.

Herr Stauf suggeriert, dass potentielle Strafen das Verhalten einschränken. Wäre das so, dann müsste
uns das Strafgesetzbuch erdrücken. Das Zusammenleben ist auf die Einhaltung von Regeln und Gesetzen
ausgerichtet. Wer sich nicht an Regeln hält, muss mit Strafe rechnen.

Im Grundsatz dieser Kolumne findet sich der häufig geäußerte Gedanke wieder, dass jeder überall
kostenfrei parken kann. Das ist aber nicht so.
Wenn ich durch mein Verhalten die Eigentumsrechte anderer einschränke, verstoße ich gegen Regeln
und erhebe mich eigenmäßig über andere zum Schaden der Kunden, um am ursprünglich Beispiel
zu bleiben.

Selbstverständlich soll die Parkraumbewirtschaftung, hier auf privater Fläche, weitestgehend ohne
Einschränkung der Kunden erfolgen. Nach Abwägung aller technischer und organisatorischer Möglichkeiten,
erscheint hier das Auslegen der Parkscheibe, auch für Kunden, die verträglichste Methode zu sein. Sollte
schließlich ein Kunde vergessen haben, die Parkscheibe auszulegen, dann kann aufgrund des vorliegenden
Kassenzettels der Einkauf nachgewiesen und der Vorgang storniert werden.

Ohne Kontrolle würde aber die Verfügbarkeit von Kundenparkplätzen rapide abnehmen und ein Geschäft
oder ein Stadtbad hätten erhebliche finanzielle Einbußen, weil nicht ausreichend Kundenparkplätze zur
Verfügung stehen.

Viele Grüße

Stefan Dittrich
Diplom-Ingenieur
Geschäftsführer

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