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Weihnachtszirkus mit Giraffen und Flusspferd in Berlin

Weihnachtszirkus mit Giraffen und Flusspferd in Berlin – PETA bittet Parteien im Abgeordnetenhaus, das geplante Wildtierverbot zügig umzusetzen / Protestaktion angekündigt

Berlin / Stuttgart, 7. Dezember 2016 – Traurige Weihnachten für Tiere: Ab Freitag öffnet der „Berliner Weihnachtscircus“ am Olympiastadion seine Pforten. Zur Unterhaltung der Besucher werden erneut exotische Wildtiere wie Elefanten, Giraffen und ein Flusspferd zu vermeintlichen Kunststücken gezwungen. Die Tierrechtsorganisation PETA hat jetzt an die Fraktionen im Abgeordnetenhaus appelliert, zügig eine tierfreundliche Vergabepraxis kommunaler Flächen zu beschließen. Dies hat die neue Berliner Regierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Insbesondere die Haltung und Vorführung von Wildtieren sind untrennbar mit Leid verbunden: Sie leiden unter den ständigen Transporten, den viel zu kleinen Gehegen und einer Dressur, die gerade bei Wildtieren von Gewalt und Zwang geprägt ist. Die meisten exotischen Tierarten sind nicht an kalte Temperaturen angepasst und im Zirkus meist nur unzureichend davor geschützt. Im Dezember 2015 ist bei diesem „Berliner Weihnachtscircus“ ein Nashorn gestorben. PETA hat die Fraktionen gebeten, dem Vorbild von mittlerweile über 70 Städten wie Köln, Potsdam, Erfurt, Düsseldorf, Schwerin, Bielefeld, Leipzig oder Erlangen zu folgen und per Ratsbeschluss jenen Zirkusbetrieben, die noch immer mit Wildtieren umherreisen, eine Anmietung kommunaler Flächen zu verwehren. Berliner Tierfreunde haben für den Premierenabend am 9. Dezember ab 18 Uhr bis zum Vorstellungsbeginn eine Protestaktion vor dem Zirkus angekündigt.

„Für die Tiere im Zirkus ist Weihnachten keine Festzeit, denn sie bezahlen einen hohen Preis für das kurze, zweifelhafte Vergnügen der Zirkusbesucher“, so Peter Höffken, Fachreferent für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA. „Auch Berlin sollte der Tierquälerei endlich einen Riegel vorschieben.“

Immer mehr Städte setzen ein Zeichen für den Tierschutz und verbieten Wildtiere im Zirkus. Seit April 2016 ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts München rechtskräftig, das die Rechtmäßigkeit eines kommunalen Wildtierverbots bestätigt [1]. Der in das Verfahren involvierte Bayerische Verwaltungsgerichtshof betonte ausdrücklich, dass Städte die Entscheidungsfreiheit darüber haben, an welche Schaustellerunternehmen sie ihre Flächen vermieten [2]. Im Oktober 2016 bekräftigte das Verwaltungsgericht Darmstadt in einem Beschluss, eine Gemeinde habe „bei der Vergabe von Veranstaltungsplätzen einen weiten Gestaltungsspielraum und könne die Vergabe des Platzes zulässigerweise auf eine Veranstaltung ohne Raubtiere beschränken“ [3].

PETA fordert ein grundsätzliches Verbot von Tieren im Zirkus, denn die Unterbringung in kleinen Gehegen, die ständigen Transporte sowie die von Gewalt und Zwang geprägte Dressur führen zu Verhaltensstörungen, Krankheiten und oftmals zu einem frühen Tod. Bezüglich exotischer Wildtierarten sprechen sich auch die Bundestierärztekammer sowie die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland für ein Verbot aus. Einer repräsentativen forsa-Umfrage vom Mai 2014 zufolge vertreten 82 Prozent der Deutschen die Auffassung, dass Wildtiere nicht artgerecht im Zirkus gehalten werden können.

Auch der Bundesrat hat im Frühjahr dieses Jahres erneut ein Verbot von Wildtieren im Zirkus gefordert und in seinem Entschließungsantrag detailliert und wissenschaftlich begründet, warum sie in Zirkussen erheblichem Leid ausgesetzt sind – unabhängig vom jeweiligen Betrieb. 19 europäische Länder, darunter beispielsweise Belgien, Österreich und die Niederlande, haben bereits bestimmte oder alle Tierarten im Zirkus verboten. PETA übt in dem Zusammenhang scharfe Kritik an der CDU/CSU-Fraktion, die als einzige Partei im Bundestag ihre Zustimmung zu einem Wildtierverbot verweigert.

[1] VG München, Az. M7K 13.2449. Online unter https://openjur.de/u/728811.html.
[2] Kveton, P. (2016): Zirkus zieht Klage zurück. Kommunen dürfen weiter Verbote für Wildtiere erlassen. In: Bayerischer Rundfunk. http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/wildtierverbot-zirkus-klage-erding-100.html (11.05.2016).
[3] Verwaltungsgericht Darmstadt (2016): Beschluss vom 17.10.2016. Aktenzeichen 3 L 2280/16.DA. Online unter:
www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA161002236&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp.

Tierquälerei: Wildtiere im Zirkus / © PETA

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