Auf seiner Sitzung am 1.4.2016 hat der Senat beschlossen dass in Einfamilienhäusern mit nur ein oder zwei Bewohnern jeweils 2 Räume als Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung gestellt werden sollen.
Und außerdem wurde ein Verbot des öffentlichen Stillens verfügt, mit einer Rücksichtnahme auf die muslimischen Neubürger, denen der Anblick einer nackten Brust nicht zumutbar sei.