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Neues soziales Erhaltungsgebiet „Scharnweberstraße/Klixstraße“

Die Scharnweberstraße von oben. Bild: Geoportal Berlin / [Digitale farbige Orthophotos 2021 (DOP20RGBI)].

Das Bezirksamt Reinickendorf hat am 05.10.2021 den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches für das Gebiet „Scharnweberstraße/Klixstraße“ beschlossen. Am 29.10.2021 wurde die entsprechende Rechtsverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin (Heft Nr. 76) verkündet. Seitdem hat der Bezirk Reinickendorf neben dem sozialen Erhaltungsgebiet „Letteplatz“ ein weiteres Erhaltungsgebiet in der Nähe des ehemaligen Flughafens Tegel. „Dem Bezirksamt ist besonders wichtig, die Bewohnerinnen und Bewohner im Kiez rund um die Zobeltitzstraße vor Verdrängung zu schützen und dort bezahlbaren Wohnraum zu bewahren. Dieses zweite soziale Erhaltungsgebiet in Reinickendorf kann einen wesentlichen Betrag leisten, dort die Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung sowie günstigen Wohnraum künftig besser zu sichern“, so der stellvertretende Bezirksbürgermeister Uwe Brockhausen (SPD). Im September 2020 hat ein vom Bezirk beauftragtes Büro das Gebiet untersucht, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung gegeben sind. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Kriterien für ein soziales Erhaltungsgebiet erfüllt sind. Von nun an sind bestimmte bauliche Veränderungen in den Wohnungen sowie Gebäuden genehmigungspflichtig. So muss künftig beispielsweise von Wohnungseigentümern für die Modernisierung von Badezimmern, den Anbau von Balkonen oder den Austausch von Fenstern eine Genehmigung eingeholt werden. Weitere Informationen finden Sie in Kürze unter: www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung-und-denkmalschutz

Bezirksamt Reinickendorf

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