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Debatte März 2016

Sollte die Europäische Union Maßnahmen ergreifen um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Polen zu unterstützen?“

Lagebild:
Das Verfassungsgericht hat die Aufgabe die Maßnahmen und Gesetzgebung einer Regierung an der Verfassung zu messen und damit die Macht einer parlamentarischen Mehrheit zu begrenzen. Also Gewaltenteilung, die Legislative wird von der Judikative kontrolliert. In Polen hat eine demokratisch gewählte Regierung beschlossen, dass die Verfassungsrichter nicht mehr wie bisher mit einfacher Mehrheit, sondern nur noch mit 2/3 Mehrheit ihre Beschlüsse fassen können. Dadurch soll eine Beschlussfassung des Verfassungsgremiums erschwert werden, faktisch die Gewaltenteilung aufgehoben werden. Die Medien als vierte Macht im Staat werden von der Partei kontrolliert, kritische Journalisten verlieren ihren Job. Die Partei hat bisher die wichtigsten Spitzenbeamten ausgetauscht, ebenso die Hälfte aller Direktoren von Staatsfirmen sowie 1600 Führungspositionen bei Beamten. Gegenwärtig gehen in Polen 10.000 dagegen auf die Straße. Als mögliche Sanktionen der EU gegen Polen kann erwogen werden – der Entzug des Stimmrechts im Europarat, die Streichung von Fördermitteln durch die EU.

Argumente dafür

Argumente dagegen

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