Mietenscan läuft: Berlin schreibt Vermieter bei überhöhten Mieten an

Blick über Berliner Wohn- und Geschäftshäuser mit dem Mercedes-Hochhaus im Hintergrund
Über den Dächern Berlins reihen sich Wohn- und Geschäftshäuser aneinander. Die Angebotsmieten von Wohnungsinseraten prüft das Land seit Juni auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse. Bild: © DZ

Fast jedes zweite geprüfte Wohnungsinserat in Berlin steht im Verdacht, gegen die Mietpreisbremse zu verstoßen. Das Land Berlin geht mit einem monatlichen Mietenscan gegen überhöhte Angebotsmieten vor und schreibt die betroffenen Vermieterinnen und Vermieter nun an.

Was die Mietpreisbremse vorschreibt

Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes gilt in Berlin die Mietpreisbremse. Das bedeutet: Wohnungen dürfen, von Ausnahmen wie Neubau abgesehen, nicht mehr als 10 Prozent teurer als die ortsübliche Vergleichsmiete (OVM) sein. Ist die Wohnung noch teurer (mehr als 20 Prozent über der OVM), kann sogar eine Ordnungswidrigkeit oder strafbarer Mietwucher (mehr als 50 Prozent über der OVM) vorliegen. Das Land Berlin prüft im Interesse eines rechtssicheren und fairen Wohnungsmarktes die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelungen.

Automatisierte Analyse von Wohnungsinseraten

Mit einer automatisierten Analyse von öffentlich zugänglichen Wohnungsinseraten in den gängigen Portalen können Verdachtsfälle zu Verstößen gegen die Vorgaben der Mietpreisbremse beziehungsweise § 5 Wirtschaftsstrafgesetz gesammelt werden. Grundlage der Auswertung ist der aktuelle Mietspiegel Berlin 2026.

46 Prozent der Inserate unter Verdacht

Im Juni wurden erstmalig 7.757 Inserate erfasst. Nach Ausschluss von Duplikaten und Fällen, auf die der Mietspiegel nicht anwendbar ist, wurden 4.539 Inserate bewertet (davon 2.812 unmöblierte und 1.727 möblierte Wohnungen). Von diesen 4.539 Inseraten bestand bei 2.102 Inseraten, das sind 46 Prozent, ein Verdacht auf Verstoß gegen die Mietenbegrenzungsregelungen. Davon betreffen 90 Prozent die Mietpreisbremse, bei 38 Prozent besteht gegebenenfalls zusätzlich der Verdacht auf Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStrG und bei 48 Prozent gegebenenfalls zusätzlich der Verdacht auf Mietwucher nach § 291 StGB. In 10 Prozent der Fälle liegt nur eine Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher vor, weil für die Mietpreisbremse ein Ausschlusskriterium vorliegt, zum Beispiel Neubau.

Vermieter werden angeschrieben

Die betroffenen Vermieterinnen und Vermieter werden nun von der Sicheres Wohnen AöR im Auftrag des Landes Berlin angeschrieben und aufgefordert, ihre Mietforderung zu überprüfen und anzupassen, falls die gesetzliche Begrenzung überschritten ist.

Ziel des vorerst monatlich stattfindenden Mietenscans ist es, Vermietende auf den möglichen Verstoß gegen geltendes Recht präventiv hinzuweisen, um die Wohnungssuchenden vor dem Hintergrund des weiterhin angespannten Wohnungsmarkts bei ihrer Suche nach bezahlbarem Wohnraum zu unterstützen und das Ausnutzen der Mangellage einzudämmen. Mit dem Schreiben erhalten Vermieterinnen und Vermieter neben Hinweisen zu möglichen Verstößen und der Aufforderung zur Anpassung der Angebote auch Informationen zum Mietrecht und dem Berliner Mietspiegel.

Dazu sagte Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Berlin nutzt alle Möglichkeiten, um den Mieterschutz in der Stadt durchzusetzen. Wir wollen mit dem Mietenscan die Vermietenden in den Blick nehmen und konsequent gegen Mietwucher vorgehen. Der Mietenscan ist ein präventiver Baustein. Es geht um Gerechtigkeit für die Mieterinnen und Mieter, aber auch für rechtstreue Vermietende, wenn wir Verstöße gegen die Mietpreisbremse in den Fokus nehmen.“

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

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