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Stauf´s Kolumne Mai 2015

Leider kein Aprilscherz: Eigentlich sollte es „furchtbare Juristen“-  wir kennen diesen Begriff noch aus der längst vergangenen Filbinger-Affäre – nicht mehr geben. Sie sind auch aus rein biologischen Gründen nicht mehr existent, aber es gibt nach wie vor fürchterliche Juristen in Form von Staatsanwälten, die es tatsächlich fertig bringen, gegen Notärzte, die im Rettungseinsatz für Leib und Leben gegen Verkehrsregeln verstoßen haben, temporären Führerscheinentzug  und Strafbefehl zu fordern. Dabei lernt doch jeder Jurastudent im ersten Semester, dass es Rechtfertigungsgründe für strafbares Handeln, wie Notwehr, Nothilfe usw., gibt. Und wieso sollen die dann nicht greifen, gerade wenn es um die Rettung von Menschenleben geht? Für die entsprechenden „Entscheider“ kann ich da nur die kurzweilige Lektüre „Strafrecht leicht gemacht“ für nicht einmal 11 Euro  empfehlen, um da mal ein bisschen Licht ins unergründliche Dunkel zu bringen. Ein Blick ins Gesetz könnte vielleicht auch schon ausreichen… . Aber genauso schlimm sind auch diejenigen, die durch eine Anzeige den ganzen Prozess staatlicher Verfolgungsmaßnahmen gegen Rettungsfahrer und Notärzte auslösen, erst recht dann, wenn außer einer Verkehrsgefährdung nichts passiert ist. Was möchte man solchen Menschen wünschen? Die Antwort kann sich jeder selbst geben.
Ich spiele hier ganz bewusst auf den noch nicht entschiedenen Fall an, in dem ein bayrischer Notarzt im Fadenkreuz der Justiz steht. 4.500 EUR Geldstrafe und Fahrverbot für sechs Monate stehen zur Disposition.  In einer Online-Petition haben sich mehr als 150.000 Bürger für einen Freispruch ausgesprochen! Ich hingegen habe wenig Hoffnung … . Denn es passt ja alles zusammen: Flattert Ihnen, liebe Leser, z.B. ein Bescheid ins Haus, dass Sie rein zufällig ausgewählt worden sind, an einem Mikrozensus teilzunehmen, ist das erste, was Sie lesen, die Androhung von Zwang und Bußgeld, wenn Sie nicht so verfahren, wie gewünscht. Erst dann wird im unverständlichen Statistikdeutsch erklärt, was der Sinn von dieser Aktion überhaupt sein soll. Und was war kürzlich noch?  Flüchtlinge sollen auch zu Hause Deutsch sprechen. Notgedrungen korrigierte man sich in Bayern auf politischem Druck, aber dafür schickt jetzt der ARD-Beitrags“service“, die frühere GEZ, den Flüchtlingen Gebührenbescheide in die Heime, und das Schärfste ist, dass nicht wenige „native Germans“ das auch noch ganz in Ordnung finden. Geht´s noch?
Herzlichst  IHR Ulrich Stauf

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