Leserbrief: Deutsche Post AG

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 2.2.17 – ohne AZ – bestätigten Sie den Eingang meiner Beschwerde über die Deutsche Post AG., die ich ursprünglich an das BM für Justiz und Verbraucherschutz gerichtet hatte und die von dort an Sie weitergeleitet wurde. Sie hatten einen Flyer beigefügt und empfohlen, die Bundesagentur einzuschalten.
Am 8.2.17 habe ich an die BNA unter Beifügung von Kopien des Schriftwechsels mit den verschiedenen Einrichtungen der Deutschen Post geschrieben. Am 6.4. kam die Antwort, dass „verständlicherweise“ genaue Informationen nicht bekannt gegeben werden.
Ich habe daraufhin am 18.4. meine Sicht der Dinge der BNA mitgeteilt.
Kopien des Schriftwechsels füge ich bei. Ich bin durchaus der Meinung, dass es der Akzeptanz der Deutschen Post dient, wenn ausführliche Stellungsnahmen gegeben werden, von „verständlicherweise“ der Weigerung kann keine Rede sein.
Ich hielte es für richtig, wenn Sie das zuständige Referat für Postangelegenheiten und für die Bundesnetzagentur einschalten würden, das für Fach- und Dienstaufsicht zuständig ist.
Es ist offensichtlich, dass mit der Aufgabenerfüllung der Deutschen Post etwas nicht in Ordnung ist.
Erst am 9.5. wurde bei Report Meinz bundesweit über die Misere berichtet.
Auch beim rbb liegen zahlreiche Beschwerden vor und man prüft, wann man einen Bericht bringt.
Kopien des Schriftwechseln mit der Deutschen Post (ServiceCenter Briefermittlung Marburg, Kundenservice Bonn und Kundenservice Konzernleitung Bonn) habe ich an die BNA gesandt.
Ich hoffe, Sie verstehen den verbreiteten Unmut und helfen, für Abhilfe zu sorgen.
Gerhard Marten

Antwort vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
Sehr geehrter Herr Marten,
vielen Dank für Ihre Nachrcht. Zunächst möchten wir Sie um Verständnis bitten, dass wir Ihnen aufgrund der Vielzahl an Anfragen erst heute eine Rückmeldung geben können. Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass Beschäftigte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie keine Rechtsauskünfte erteilen dürfen. Die nachfolgenden Erläuterungen sind deshalb mur allgemeiner Natur und ersetzen nicht die Rachtsberatung im Einzelfall. Eine verbilndliche Auslegung der Gesetze obliegt zudem allein den Gerichten.
Wir haben dennoch bei der Bundesnetzagentur um Stellungsnahme zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt gebeten. Dennoch ergibt sich, dass Sie sich Anfang 2017 an die Bundesnetzagentur gewandt haben, weil offenbar zwei von Ihnen im Jahr 2015 mit der Deutschen Post AG versandten Briefe verloren gegangen sind und Sie mit der Bearbeitung Ihrer Beschwerde durch die Deutsche Post AG unzufrieden waren.
In einem Telefonat und einem Antwortschreiben wurde Ihnen daraufhin von der Bundesnetzagentur erläutert, dass sie nicht in jedem Einzelfall den Grund und die Hintergründe von Unregelmäßigkeiten bei der Briefbeförderung aufklären kann. Nach dort vorliegenden Erkenntnissen geht die Abteilung Konzernsicherheit der Deutschen Post AG regelmäßig Hinweisen auf Straftaten oder anderen gravierenden Vorfällen nach und zieht die ggf. erforderlichen Konsequenzen. Darüber hinaus wurden Sie auf die Möglichkeit eines Nachforschungsantrags bei der Deutschen Post AG im Fall eines Briefverlustes hingewiesen.
Es ist Aufgabe der Bundesnetzagentur, die Einhaltung der Vorgaben zur postalischen Grundversorgung in Deutschland zu überwachen. Diese Vorgaben enthalten Regelungen zu den vom Markt zu erbringenden postalischen Dienstleistungen und den dafür geltenden Qualitätsmerkmalen. Diese Regelungen vermitteln jedoch keinen Anspruch auf Einhaltung bestimmter Qualitäten im Einzelfall. Etwaige Schlechtleistungen im Einzelfall können daher von der Bundesnetzagentur nicht sanktioniert werden. Streitigkeiten sind in der Regel zwischen den Vertragspartnern auf der Grundlage der einschlägigen frachtrechtlichen Vorschriften und den Vertragsbedingungen zu lösen. Bei der Bundesnetzagentur ist eine Schlichtungsstelle für den Bereich Post eingerichtet. Diese kann vom Kunden zur Streitbeilegung angerufen werden, wenn Rechte aus der Postdienstleistungsverordnung verletzt worden sind, insbesondere bei Verlust, Entwendung oder Beschädigung von Postsendungen. Die Bundesnetzagentur hat weder die Aufgabe noch die Befugnisse, einen Sachverhalt wie im vorliegenden Fall sowie den Grund für einzelne Sendungsverluste zu ermitteln. Selbstverständlich wertet die Bundesnetzagentur die eingehenden Beschwerden aber aus und geht diesen nach, um anhaltende Qualitätsmängel bzw. strukturell bedingte Defizite zu erkennen und die Postdienstleister zu Abhilfemaßnahmen aufzufordern.
Die Bundesnetzagentur geht darüber hinaus regelmäßig Hinweisen auf Verletzung des Postgeheimnisses und der Datenschutzvorschriften nach und überprüft im Rahmen der Lizenzerteilung die Zuverlässigkeit der Postdienstleister. Soweit sich hier Beanstandungen ergeben, fordert die Bundesnetzagentur den Postdienstleister auf, die Mängel abzustellen. Ggf. können auch Iizenzrechtliche Maßnahmen bis hin zum Lizenzentzug getroffen werden. In Bezug auf die Deutsche Post AG ist festzuhalten, dass diese Hinweise auf mögliche Straftaten oder anderen gravierende Vorfälle von ihrer Abteilung Konzernsicherheit überprüfen lässt und die ggf. erforderlichen Maßnahmen ergreift. Derzeit besteht hier aus postregulatorischer Sicht kein Grund für behördliche Maßnahmen. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass es sich bei der Briefbeförderung um ein Massengeschäft handelt. Die Deutsche Post AG befördertjeden Tag mit einer komplexen Infrastruktur und einer Vielzahl von Mitarbeitern durchschnittlich um die 50 Millionen Briefsendungen. Auch bei großer Sorgfalt dürften leider Beschädigungen und Verluste nicht vollständig auszuschließen sein. Nicht zuletzt aus diesem Grund gibt es besondere Beförderungsprodukte, wie z.B. Einschreiben oder Wertsendungen, bei denen eine bessere Dokumentation stattfindet und andere Haftungsregelungen gelten. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen die Sachlage näher gebracht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Bürgerdialog

Guten Tag Team Bürgerdialog,
Ihr Schreiben – ohne AZ – vom 10.7.17 zu meiner Beschwerde über Deutsche Post AG vom 18.5. ist verständlicherweise für mich äußerst unbefriedigend.
Auf Grund „der Vielzahl von Anfragen“ mangelte es Ihnen offenbar an Zeit, meine übersandten Unterlagen und die bei der Bundesnetzagentur zu lesen.
Zusammengefasst geht es mir um zwei Fragen:
1. Was hat die Post AG unternommen um Postdienste sicherzustellen? Sind noch in- und ausländische Subunternehmer tätig und wie wird deren Qualifikation geprüft?
2. Sind Bedienstete der Post oder der Subunternehmer als Diebe festgestellt worden? Wenn ja, kann eine Herausgabe der Personalien nicht verweigert werden, man macht sich sonst mitschuldig am kriminellen Verhalten der Betroffenden. Dass die BNA nichts aufklären kann, ist klar. Dies kann nur die Post AG, und darum bin ich bemüht und bitte nur um die Beantwortung vorstehender Fragen.
Das ist keine Rechtsberatung nur die Bitte, die Post anzuhalten diese Frage zu beantworten.
Hieran bemisst sich auch die zuverlässigkeit der Postdienstleister, die nur in diesem Falle bisher höchst fraglich ist. Mit allgemeinen Floskeln ist es hier nicht getan.
M.E. hat die Abt. Konzernsicherheit keine erforderlichen Maßnahmen ergriffen, in dem sie auch die Beantwortung meiner Fragen ablehnt.
Gerhard Marten

Antwort vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
Sehr geehrter Herr Marten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Beschäftigte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie keine Rechtsauskünfte erteilen dürfen. Unsere Erläuterungen sind deshalb nur allgemeine Natur und ersetzen nicht eine rechtsberatung im Einzelfall. Eine verbindliche Auslegung der Gesetzte obliegt zudem allein den Gerichten.
Die Bundesnetzagentur prüft im Rahmen der Lizenzerteilung, ob ein Postdienstleister für die Ausübung der Lizensrechte die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzt. Das gilt auch in Hinblick auf Subunternehmer, wenn diese selbst lizenzpflichtig sind. Sind diese nicht selbst lizenzpflichtig, trägt zunächst der Lizenzinhaber die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erbringung der Postdienstleistungen durch diese Unternehmen. Das ist im vorliegenden Fall die Deutsche Post AG. Die Bundesnetzagentur hat aber keine Informationen, ob bei der Beförderung der von Ihnen aufgegebenen Sendungen Subunternehmer zum Einsatz gekommen sind. Hinweisen auf Mängel, die im Hinblick auf die Voraussetzungen einer Postlizenz relevant sind, geht die Bundesnetzagentur nach. Allerdings reichen zwei verlorene Briefsendungen nach Meinung der Bundesnetzagentur nicht aus, um in einem Massengeschäft wie der Briefbeförderung das Vorliegen der genannten Lizenzvoraussetzungen in Frage zu stellen.
Ein Anspruch auf Herausgabe der Personalien einzelner Mitarbeiter der Deutschen Post AG besteht auf jeden Fall auf der Grundlage postrechtlicher Vorschriften nicht.
Sollten Sie in Ihrem Fall tatsächlich ein strafrechtlich relevantes Verhalten vermuten, so steht es Ihnen frei, den Sachverhalt bei den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Bürgerdialog BMWi

Hallo Team,
Ihre Antwort kann mich nicht zufrieden stellen. Aber vielleicht habe ich mich auch nicht klar ausgedrückt. Wenn die BNA keine Informationen über den Einsatz von Subunternehmern hat, wie wärs, wenn die BNA oder Sie die Post mal fragen? Ich habe nicht die Herausgabe von Personalien einzelner Mitarbeiter erbeten, vielmehr um die Auskunft, ob Schuldige ermittelt werden konnten und wenn ja, um deren Personalien, damit ich gegen diese Schadensersatzansprüche geltend machen kann, da die Post ja nicht haftet. Auch Sie sollten wie die BNA nicht die Post, sondern die Bürger schützen.
Gruß Gerhard Marten

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