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Corona-Quarantäne-Maßnahmen bis zum 30. April 2021 verlängert

Aufgrund der weiterhin hohen Covid-19-Infektionszahlen wurde die Pflicht der häuslichen Isolation bis zum 30. April verlängert.

Das Gesundheitsamt Reinickendorf hat eine Allgemeinverfügung zu Corona-Quarantäne-Maßnahmen erlassen, um noch schneller und unkomplizierter gegen die Verbreitung des Virus vorgehen zu können. Diese Allgemeinverfügung ist am 26. Oktober 2020 vom Gesundheitsstadtrat Uwe Brockhausen (SPD) erlassen und zunächst bis zum 31. Januar 2021 befristet worden. Mit der Allgemeinverfügung werden die Arbeit des Gesundheitsamtes, erleichtert, Meldewege verkürzt sowie Personen unmittelbar zur sofortigen Einhaltung der räumlichen Isolation (Quarantäne) verpflichtet, wenn für sie z.B. ein positives Testergebnis vorliegt oder sie Kontaktpersonen der Kategorie I nach den Kriterien des RKI sind. Da die Neuinfektionszahlen immer noch zu hoch sind, eine wirkliche Trendwende in der Pandemie sich noch nicht abzeichnet und zudem hochansteckende Mutationen des Coronavirus auch in Reinickendorf aufgetreten sind, musste die Allgemeinverfügung zu Corona-Quarantäne-Maßnahmen am heutigen Tag verlängert werden. Sie gilt nunmehr bis zum 30. April 2021.

Bezirksstadtrat Uwe Brockhausen (SPD): „Die Allgemeinverfügung erleichtert uns durch die unmittelbar geltenden Regelungen die tagtägliche Arbeit. Es hat für uns höchste Priorität, die Pandemie zu bekämpfen und die Verbreitung der Viren im Interesse des Gesundheitsschutzes einzudämmen. Wir müssen gut und effizient arbeiten. Daher ist es auch notwendig, die Allgemeinverfügung zu Corona-Quarantäne-Maßnahmen zu verlängern.“

Die vollständige Allgemeinverfügung ist hier veröffentlicht.

Bezirksamt Reinickendorf

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