Bürgerverein Frohnau will die Fahrradstraße im Edelhofdamm zwar erhalten, aber öffnen

Blick in den Edelhofdamm mit der weißen Fahrbahnmarkierung „Fahrradstraße“, parkenden Autos am Rand und alten Bäumen
Die Fahrradstraße im Edelhofdamm ist derzeit nur für motorisierte „Anlieger frei“. Viele Frohnauer müssen deshalb umwege fahren, um ihre Häuser zu erreichen. Bild: © DZ

Der Bürgerverein Frohnau hat ein Hintergrundpapier zur Zukunft der Fahrradstraße im Edelhofdamm und zu Perspektiven der Fahrradpolitik veröffentlicht. Darin spricht sich der Verein für den Erhalt der Fahrradstraße aus, regt zugleich aber Anpassungen der Regelungen für die Zulassung des Kraftfahrzeugverkehrs an.

In Frohnau, mit seinem sehr komplexen Straßennetz, müssen die Interessen des Radverkehrs und die berechtigten Erschließungsbedürfnisse der Anwohnerschaft gemeinsam betrachtet werden. Eine pragmatische Vorgehensweise könnte Vorbild für weitere Maßnahmen zur Radverkehrsförderung in Reinickendorf sein und die Akzeptanz erhöhen. Der Kompromiss dient auch dazu, die Rückzahlung von Bundesmitteln zu vermeiden, die hauptsächlich für dringend erforderliche Straßensanierungen und bessere Niederschlagsentwässerung eingesetzt wurden.

Die Fahrradstraße bleibt bislang ein Fragment

Der Bürgerverein unterstützt seit Langem eine Verbesserung der Radverkehrsverbindungen in Frohnau und zu den umliegenden Gemeinden. Die Fahrradstraße im Edelhofdamm kann ein wichtiger Baustein eines Gesamtkonzepts sein. Allerdings wurden wichtige Bestandteile der Planung bislang nicht umgesetzt. Es fehlen die Weiterführung einer Fahrradroute auf Glienicker Gebiet, eine Fahrradverbindung entlang der B96 sowie zusätzliche Abstellanlagen am S-Bahnhof Frohnau. Die bestehende Fahrradstraße bleibt deshalb ein Fragment.

Kritik an der Regelung „Anlieger frei“

Von Anfang an kritisch bewertet hat der Bürgerverein die aktuelle Beschilderung mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“. Aufgrund des besonderen Straßennetzes in Frohnau zwingt diese Regelung Anwohnende zu teilweise erheblichen Umwegfahrten mit dem Auto. Anders als in innerstädtischen Quartieren existiert in Frohnau kein engmaschiges Parallelstraßensystem.

Hinzu kommt, dass die Anliegereigenschaft nach der einschlägigen Rechtsprechung nicht für eine gesamte Straße gilt, sondern nur für den jeweiligen Straßenabschnitt. Dadurch können selbst Bewohner bestimmter Abschnitte des Edelhofdamms ihre Grundstücke nicht auf direktem Weg vom Beginn des Edelhofdamms aus anfahren. Besonders problematisch ist der Bereich um die Enkircher Straße, da dort rechtlich keine Möglichkeit besteht, die Fahrradstraße mit dem Kraftfahrzeug zu queren, sofern keine Anliegereigenschaft vorliegt.

„Pkw frei“ und „Krafträder frei“ als Vorschlag

Als Lösung schlägt der Bürgerverein vor, die Fahrradstraße unter klar bestimmten Rahmenbedingungen für Pkw und Krafträder freizugeben, wobei der Vorrang des Radverkehrs ausdrücklich erhalten bleiben soll. Vergleichbare Regelungen werden seit Langem in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Brandenburg und Hamburg sowie im Ausland (wie Paris und Kopenhagen) angewandt. Nach sorgfältiger Analyse bieten Bundesrecht und aktuelle Rechtsprechung (VG Hannover, VG Karlsruhe) Spielräume, sofern die Sicherheit, Querschnittsgestaltung und die besonderen Rechte des Radverkehrs in der Fahrradstraße gewährleistet bleiben. Hürden ergeben sich aus den Anforderungen des Berliner Mobilitätsgesetzes, die unseres Erachtens überwindbar sind, wenn die Änderung mit einem deutlichen Bekenntnis zu moderner Fahrradpolitik verbunden bleibt.

Konkret könnte der Edelhofdamm ganz oder teilweise als Fahrradstraße mit den Zusatzzeichen „Anlieger frei“ sowie „Pkw frei“ und „Krafträder frei“ ausgeschildert werden. Eine Ausschilderung mit „Kfz frei“, wie sie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen oder Bayern fast ausschließlich in Fahrradstraßen anzutreffen ist, kommt in Berlin nicht in Betracht, da dieses Zusatzzeichen landesrechtlich nicht eingeführt wurde. Zudem wäre eine solche Lösung auch nicht wünschenswert, da sie ebenso den Lkw-Verkehr zulassen würde.

Kein zusätzlicher Durchgangsverkehr

Der Bürgerverein betont, dass eine solche Öffnung ausdrücklich nicht dazu dienen dürfe, zusätzlichen Durchgangsverkehr anzuziehen oder die Fahrradstraße zu einer normalen Straße zurückzuentwickeln. Kraftfahrzeuge müssten weiterhin klar als „Gäste“ auf der Fahrradstraße erkennbar sein und sich entsprechend verhalten.

Im Edelhofdamm war der Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen bereits vor der Umgestaltung vergleichsweise gering. Die wesentlichen Verkehrsströme verliefen und verlaufen über die Zeltinger Straße und den Fürstendamm. Es wäre daher nicht sachgerecht und verkehrsrechtlich kontraproduktiv, eine Öffnung der Fahrradstraße mit einer nennenswerten Entlastung dieser Hauptverkehrsstraßen zu begründen.

Aufruf zu einer sachlichen Debatte

Der Verein ruft Politik, Verbände und Bürgerschaft dazu auf, ungeachtet der Wahlkampfzeit die Diskussion sachlich und ideologiefrei zu führen und Erfahrungen aus anderen Städten einzubeziehen. Erfolgreiche Verkehrspolitik zeichnet sich durch pragmatische und an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Konzepte aus.

Für Frohnau denkbar wären perspektivisch beispielsweise Verbesserungen entlang der Markgrafenstraße als wichtiger Schulwegachse sowie eine bessere Radverkehrsverbindung in Richtung Heiligensee. Neben geöffneten Fahrradstraßen können auch gezielte Einzelmaßnahmen die Situation insgesamt verbessern: Abschleifungen von großem Kopfsteinpflaster, Asphaltierungen von mittleren Fahrbahnbereichen, Entschärfungen von Gefahrenlagen an Kreuzungsbereichen, neue überörtliche Radwege entlang der B96 sowie bessere Fahrradabstellanlagen in der Ortsmitte.

Dr. Carsten Benke, 1. Vorsitzender 
Bürgerverein in der Gartenstadt Frohnau e. V.

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