Keine Diskriminierung beim Wahlrecht!

Lebenshilfe fordert Aufhebung aller Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung noch vor der Bundestagswahl – Deutschland gehört hier zu den Schlusslichtern in Europa

Berlin. Anlässlich des 25. Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai fordert die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags, Ulla Schmidt: „Deutschland muss endlich die Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung im Bundeswahlgesetz und Europawahlgesetz ersatzlos streichen! Es kann nicht sein, dass eine weitere Bundestagswahl stattfindet, bei der mehr als 80.000 Menschen mit Behinderung ihre Stimme nicht abgeben dürfen, weil für sie eine Betreuung in allen Angelegenheiten eingerichtet ist.“

Menschen mit Behinderung und ihre Verbände machen zum 5. Mai auf die Situation von Menschen mit Behinderung in ganz Europa aufmerksam und setzen sich für gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ein. Der pauschale Ausschluss vom Wahlrecht einer bestimmten Gruppe von Menschen ist laut Lebenshilfe eine eindeutige Diskriminierung. Eingeschränkte Fähigkeiten von Bürgerinnen und Bürgern erfordern Unterstützung, Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen, um das Wahlrecht ausüben zu können. Sie rechtfertigten aber in keiner Weise ein Verbot zu wählen.

Diese Meinung teilt auch der Europarat, der mit 46 von 47 Stimmen am 10. März eine entsprechende Resolution verabschiedet hat. Ulla Schmidt: „Viele europäische Länder wie unsere Nachbarn Österreich und die Niederlande zeigen schon heute, dass ein Wahlrecht für alle Bürger funktioniert. Deutschland darf hier nicht länger zu den Schlusslichtern Europas gehören und muss gerade bei den demokratischen Grundrechten mit gutem Beispiel vorangehen.“

Dass es auch in Deutschland anders geht, beweisen die Bundesländer Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, wo am 7. bzw. 14. Mai neue Landtage gewählt werden und erstmals auch Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten ihre Stimme abgeben dürfen. „Wie erkläre ich diesen Menschen, dass sie aber bei der Bundestagswahl im September daheim bleiben müssen“, so die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende. „Auch deshalb müssen wir das Bundeswahlgesetz noch vor der nächsten Wahl ändern.“

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