
Elf Autowracks, 42 Schrottfahrräder und 105 Anzeigen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz: Das ist die Bilanz einer einzigen Woche Schwerpunktkontrolle in Reinickendorf.
Die Bilanz der Schwerpunktwoche
Das Ordnungsamt Reinickendorf hat sich im April an der berlinweiten Schwerpunktwoche „Sperrmüll“ beteiligt und dabei umfangreiche Kontrollen zur Bekämpfung illegaler Abfallablagerungen durchgeführt.
Im Rahmen der Maßnahmen waren die Einsatzkräfte insgesamt 6.054 Minuten im Außendienst präsent. Dabei wurden elf Autowracks festgestellt sowie 105 Ordnungswidrigkeitsanzeigen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und zwei Anzeigen nach dem Straßenreinigungsgesetz Berlin (StrReinG) gefertigt.
Die sogenannten „Waste Watchers“ konnten in diesem Zeitraum zwei Verursacher illegaler Müllablagerungen ermitteln. Darüber hinaus wurden in Zusammenarbeit mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes 42 Schrottfahrräder im Bezirk entfernt.
Ein weiterer Kontrollschwerpunkt lag im Umfeld eines Recyclinghofs. Dort wurde gezielt überprüft, ob Personen nach dem Hinweis auf kostenpflichtige Entsorgungen, etwa bei Abfällen, die nicht kostenfrei angenommen werden, das Gelände verlassen und diese anschließend unzulässig im öffentlichen Straßenraum ablagern. Im Rahmen dieser Kontrolle konnten jedoch keine entsprechenden Verstöße festgestellt werden.
Zu den festgestellten Verursachern wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
„Illegale Müllablagerungen sind kein Kavaliersdelikt, sondern beeinträchtigen massiv das Stadtbild und verursachen erhebliche Kosten für die Allgemeinheit. Wir gehen hier konsequent vor und werden die Kontrollen auch weiterhin mit hoher Intensität fortführen. Dieser Bereich bleibt ein klarer Schwerpunkt unserer Arbeit im Ordnungsamt Reinickendorf“, erklärt Bezirksstadtrat für Ordnung, Umwelt und Verkehr, Sebastian Pieper (CDU).
Kontrolliert wurde vom 13. bis 19. April
Das Ordnungsamt Reinickendorf hatte sich in der Zeit vom 13. April 2026 bis 19. April 2026 an einer berlinweiten Schwerpunktkontrolle im öffentlichen Straßenland zur Bekämpfung illegaler Müllablagerungen beteiligt. Ziel der Maßnahme war es, entsprechende Verstöße konsequent zu ahnden, verantwortliche Personen zu ermitteln und damit die Sauberkeit sowie Sicherheit im öffentlichen Raum nachhaltig zu verbessern. Die koordinierte Durchführung unterstreicht die enge Zusammenarbeit der Berliner Ordnungsämter.
Illegale Ablagerungen von Sperrmüll stellen nicht nur eine erhebliche Beeinträchtigung des Stadtbildes dar, sondern können auch konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit begründen, insbesondere für Fußgänger sowie mobilitätseingeschränkte Personen. Erfahrungsgemäß führen derartige Ablagerungen zudem zu weiteren illegalen Müllansammlungen, wodurch sich die Situation vor Ort zusätzlich verschärft.
Das Ordnungsamt Reinickendorf kontrolliert daher verstärkt an Orten mit erhöhter Beschwerdelage und verfolgt festgestellte Verstöße konsequent. Ordnungswidrigkeiten können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Die Schwerpunktkontrollen stehen im Zusammenhang mit der Kampagne „Einfach abstellen hat seinen Preis“ der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Diese informiert über den aktualisierten Bußgeldkatalog mit erhöhten Sanktionsrahmen für illegale Müllablagerungen und zeigt zugleich Möglichkeiten einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung auf.
Zehn Millionen Euro Kosten im Jahr
Durch unerlaubte Ablagerungen von Sperrmüll, Bauschutt und Sonderabfällen auf öffentlichem Straßenland, in Grünanlagen sowie in Wald- und Naherholungsgebieten entstehen dem Land Berlin jährlich Kosten von über zehn Millionen Euro. Illegale Müllablagerungen stellen einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz dar und werden im Bezirk Reinickendorf konsequent durch das Ordnungsamt verfolgt. Dank intensiver Ermittlungsarbeit sowie zunehmender Hinweise aus der Bevölkerung konnten im Jahr 2025 Bußgelder in Höhe von insgesamt 51.030 Euro festgesetzt werden. Dennoch bleiben viele Verursacher mangels konkreter Hinweise unbekannt.
Die Verantwortung endet nicht mit der Beauftragung
Bezirksstadtrat Sebastian Pieper bittet alle Bürgerinnen und Bürger, bei der Beauftragung von Entsorgungsunternehmen unbedingt auf entsprechende Zertifizierungen zu achten. „Nur so kann sichergestellt werden, dass Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden und Sie Ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflicht nachkommen. Gleichzeitig vermeiden Sie das Risiko empfindlicher Bußgelder. Bitte unterstützen Sie uns zudem aktiv: Achten Sie auf eine fachgerechte Entsorgung Ihrer Abfälle und melden Sie illegale Ablagerungen. Nur gemeinsam können wir unseren Bezirk sauber, sicher und lebenswert erhalten“, sagt Pieper.
Ein aktueller Fall zeigt: Auch wer Dritte mit der Entsorgung beauftragt, bleibt in der Verantwortung. Der ermittelte Eigentümer eines illegal abgelagerten Abfalls gab an, ein Unternehmen mit der Entsorgung beauftragt und dafür bezahlt zu haben. Dies entbindet jedoch nicht von den gesetzlichen Pflichten. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gilt: Abfallerzeuger ist, wer die Ursache dafür setzt, dass Abfall entsteht. Abfallbesitzer ist, wer die tatsächliche Sachherrschaft über den Abfall hat. Beide, Abfallerzeuger und Abfallbesitzer, tragen grundsätzlich die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Entsorgung.
Wird ein Entsorgungsunternehmen beauftragt, besteht eine besondere Sorgfaltspflicht: Es ist sicherzustellen, dass es sich um einen zugelassenen und geeigneten Betrieb handelt, beispielsweise durch den Nachweis als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb. Wichtig ist: Die Verantwortung endet nicht mit der Beauftragung eines Dritten. Auch vertragliche Vereinbarungen schützen nicht vor Sanktionen, wenn die Entsorgung nicht ordnungsgemäß erfolgt. Die Haftung bleibt bestehen, bis der Abfall nachweislich ordnungsgemäß verwertet oder beseitigt wurde.
Hinweise auch anonym möglich
Hinweise auf illegale Müllablagerungen können von Bürgern schnell, unkompliziert und auf Wunsch anonym über das Portal „Ordnungsamt-Online“ unter ordnungsamt.berlin.de übermittelt werden.
Bezirksamt Reinickendorf
Illegale Müllablagerungen melden
Internet: https://ordnungsamt.berlin.de
Portal: „Ordnungsamt-Online“, Hinweise sind auf Wunsch anonym möglich
Bußgeld: bis zu 100.000 Euro bei Ordnungswidrigkeiten
Veranstalter: Ordnungsamt Reinickendorf